Aktuelle Informationen zum Coronavirus

28. November 2022: Corona-Testzentrum schließt

Das Corona-Testzentrum an der Hochschule Mittweida stellt am 30. November seinen Betrieb ein. Die Quote der Positiven in den vergangenen Tagen und Wochen deutlich gesunken, durch die Anpassungen und Änderungen der Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen wird ein Test immer weniger notwendig.

Seit November 2020 wurden im Testzentrum auf dem Campus der HSMW mehr als über 110.000 Schnelltest, 5.000 PCR-Testungen und über 2.500 Impfungen in Anspruch genommen. 33 studentische Hilfskräfte hatten aus einem kleinen Pavillon für Notfalltests über mehrere Monate ein offizielles Bürger:innen-Testzentrum für die gesamte Region gemacht.

Rektor Ludwig Hilmer lädt im Namen der Hochschulleitung am 15. Dezember all jene ein, die beim Aufbau und Betrieb des Testzentrums mitgewirkt haben: die Mitglieder des Studentenrats, die studentischen Hilfskräfte und die unterstützenden Mitarbeiter:innen in Hochschulmanagement und Fakultäten.

11. Oktober 2022: Update zum Testzentrum

Das Testzentrum an der Hochschule Mittweida setzt seine Arbeit auch im Wintersemester 2022/2023 fort. Corona-Schnelltests und PCR-Tests bleiben somit auf dem Campus möglich. Ab sofort erfolgen die Tests in Raum 4-050. Geöffnet ist das Testzentrum ab sofort für Schnelltests

  • montags bis freitags: 7:30 – 9:00 Uhr,
  • samstags bis sonntags: 8:30 – 10:00 Uhr.

PCR-Tests sind täglich von 8:30 bis 9:00 Uhr möglich. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an corona@hs-mittweida.de.

15. August 2022: Testzentrum mit neuen Öffnungszeiten an neuem Ort

Das Testzentrum auf dem Campus der HSMW soll weiterhin eine verlässliche Ansprechstelle für die Bürger:innen Mittweidas sein. Aufgrund der aktuell geringen Nachfrage nach tagesaktuellen Corona-Tests passt das Testzentrum an der HSMW seine Öffnungszeiten an und zieht abermals um. Die Tests finden ab sofort in Raum 053 von Haus 4 der HSMW statt. Aktuell sind Schnelltests zu folgenden Zeiten möglich:

  • montags bis donnerstags: 07:30 Uhr – 09:00 Uhr und 17:30 – 18:00 Uhr,
  • freitags: 07:30 Uhr – 09:00 Uhr sowie
  • samstags, sonntags, und an Feiertagen: 08:30 Uhr – 10:00 Uhr.

PCR-Testungen bietet der Stura täglich (montags bis sonntags) zwischen 08:30 Uhr und 09:00 Uhr an.

29. Juni 2022: Corona-Testbetrieb auf dem Campus geht weiter

Das Testzentrum an der Hochschule Mittweida bietet auch nach dem 30. Juni 2022 weiterhin Bürger:innentests auf eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 an. Es ist geplant, dass die Tests für alle Personen mit Corona-typischen Symptomen wie Husten, Schnupfen und Halsschmerzen auch nach Anpassung der Regelungen kostenlos bleiben. Auch für vulnerable Gruppen sollen die Schnellstests kostenfrei bleiben. Liegt kein Infektionsverdacht vor und gehört die zu testende Person nicht einer vulnerablen Gruppe an, beträgt der Eigenanteil für einen Test im Testzentrum an der Hochschule Mittweida wie bundesweit 3,00 Euro pro Test. Dieser Plan gilt vorbehaltlich der offiziellen Verkündung der offiziellen Bundestestverordnung, denn Änderungen in Details sind leider noch möglich.

Die Öffnungszeiten des Testzentrums bleiben vorerst unverändert:

  • Montags: 7 - 9 Uhr und 17 - 18 Uhr
  • Dienstags: 7 - 9 Uhr und 17 - 18 Uhr
  • Mittwochs 7 - 9 Uhr und 17 - 18 Uhr
  • Donnerstags: 7 - 9 Uhr und 17 - 18 Uhr
  • Freitags: 7 - 9 Uhr und 11 Uhr - 12:30 Uhr
  • Samstags: 9 - 10 Uhr
  • Sonntags: 9 - 10 Uhr

30. Mai 2022: Corona-Testzentrum zieht um

Aufgrund der rückläufigen Testzahlen zieht das Corona-Testzentrum an der Hochschule Mittweida heute um. Um weiterhin ein Testangebot für die Hochschulangehörigen und die Bürger:innen sicherzustellen, hat der Studentenrat ein kleineres Testzentrum in der Garage des Studentenrats bei Haus 16 eingerichtet. Dieses Testzentrum wird bis 30. Juni 2022 sicher bestehen bleiben. Ein langfristiges Testangebot über diesen Termin hinaus wird geprüft, aber derzeit vom Studentenrat nicht avisiert. Die Öffnungszeiten des Testzentrums bleiben zunächst unverändert, PCR-Testungen sind weiterhin täglich möglich:

  • montags – donnerstags: 7:00 – 9:00 Uhr und 17:00 – 18:00 Uhr,
  • freitags: 7:00 – 9:00 Uhr und 11:30 – 12:30 Uhr und
  • samstags, sonntags und an Feiertagen: 9:00 – 10:00 Uhr.

Durch den Umzug spart der Stura als Betreiber des Testzentrums Infrastruktur- und Personalkosten ein. Aktuell erhalten die Testzentren knapp 11,50 Euro pro Testung, davon müssen der Test, die Rauminfrastruktur, die Logistik und Begleitprodukte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel und Reinigung bezahlt werden. Der Studentenrat reduziert nun aufgrund des rückläufigen Testaufkommens die Gemeinkosten. Dies passiert durch die deutliche Verkleinerung der Räumlichkeiten. Das rund 250 Quadratmeter große Festzelt des aktuellen Testzentrums bleibt aber vorerst stehen. Hier will der Studentenrat ab 8. Juni das Campusleben wieder hochfahren und an schönen Sommertagen einen eigenen Biergarten eröffnen.

10. Mai 2022: Schließung des Testzentrums auf dem Campus

Seit Beginn der Pandemie hat das Testzentrum auf dem Campus der HSMW für Mittweidaer Studierende wie Bürger:innen die Möglichkeit für kostenlose Bürger:innentests auf eine Infektion mit dem Corona-Virus geboten. Mit dem Ende verpflichtender Corona-Tests ist die Zahl der Testungen deutlich zurückgegangen. Bald endet auch die Zeit, in der die Kosten für Bürger:innentests vom Bund übernommen werden. Das hat Auswirkungen auf den Testbetrieb der HSMW, der am 24. Mai 2022 enden wird. Am darauffolgenden Mittwoch wird das vom Stura betriebene Testzelt, das uns trotz der Pandemie ermöglicht hat, den Betrieb auf dem Campus ohne große Unannehmlichkeiten aufrechtzuerhalten, zurückgebaut. Tests im privaten Rahmen bleiben auch im Anschluss ratsam.

13. April 2022: Maßnahmen im Sommersemester

Nach den Ostertagen und einer weiteren Woche mit vorwiegend digitaler Lehre beginnen die Präsenzveranstaltungen auf dem Campus ab 25. April 2022. Viele der bisher verpflichtenden Coronamaßnahmen und -regeln sind jetzt individuelle Optionen, deren Umsetzung mit unserer Verantwortung gegenüber uns selbst und unserem Umfeld in Einklang gebracht werden müssen. Daher gelten ab 25. April 2022 folgende Festlegungen:

Lehre ab 25.04.2022 inklusive Prüfungszeit im Sommersemester

Alle Lehrveranstaltungen und weitere Veranstaltungen auf dem Campus können wieder in Präsenz durchgeführt werden, wobei eventuell geänderte Corona-Regeln des Landes im Semesterverlauf zu beachten sind. Wo es sich bewährt hat, können digitale Lehrelemente weiterhin das Präsenzangebot begleiten. Hierbei ist in Fakultäten und zentralen Einrichtungen jedoch darauf zu achten, dass das Nebeneinander von Präsenz und Digitalangebot von Studierenden zu bewältigen ist. Fakultäten und zentrale Einrichtungen stimmen dies mit ihren Lehrenden verantwortlich ab und genehmigen digitale Lehrelemente. Studierende, deren Anwesenheit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, wenden sich bitte zunächst an ihre Lehrenden, um individuelle Lösungen zu ermöglichen. Vermittelnde Hilfestellung gibt es bei Bedarf über die Sozialkontaktstelle der Hochschule Mittweida.Für die Prüfungen im Sommersemester können die Notfall-Prüfungsordnungen der Fakultäten wieder angewendet werden. Studierende finden detaillierte Informationen in ihrem Stundenplan.

Masken, Abstände und Zugänge

In den Lehrräumen wird entsprechend der bundesweiten Corona-Politik auf Abstandsvorgaben verzichtet, für die Raumplanung ist wieder eine Vollbelegung möglich. Durch die Aufhebung der Abstandsregeln gilt in den Gebäuden der Hochschule und in allen Lehrräumen die dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder FFP2-Maske). Die Hochschulleitung appelliert an die Selbstverantwortung der Hochschulangehörigen und weist darauf hin, dass eine FFP2-Maske einen nachweislich deutlich höheren Schutz verspricht. Die dringende Empfehlung gilt ebenfalls für alle Mitarbeitenden, besonders wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

Für den Zugang zur Hochschule gilt empfehlend die 3G-Regel zunächst bis einschließlich 31. Mai 2022. Ungeimpfte, nicht genesene Hochschulangehörige und Besucher:innen sind zum tagesaktuellen Test dringend angehalten. Dazu und für freiwillige Testungen von Geimpften und Genesenen steht allen Hochschulangehörigen weiter unser Testzentrum auf dem Campus zur Verfügung. Analog zur bundesweiten Pandemiestrategie entfällt zukünftig die Kontrolle des Status durch die Lehrenden vor Veranstaltungsbeginn. Unverändert bleibt der eigenverantwortliche Umgang mit Erkältungssymptomen und Anzeichen einer Corona-Infektion, der auch zukünftig unmittelbar in die Selbstisolation führen muss. Die Häuser sind uneingeschränkt geöffnet, sodass der Zugang auch ohne die HSMW-Card möglich ist. Die Erfassung der Studierenden vor Lehrveranstaltungsbeginn und bei der Arbeit auf dem Campus entfällt ebenfalls.

Studienreisen, Forschungsreisen und Dienstreisen

Dienstlich bedingte Aufenthalte außerhalb der Hochschule und studentische Exkursionen sind wieder uneingeschränkt möglich. Bitte informieren Sie sich jedoch vor der Abreise über die geltenden Regelungen in der Zieldestination. Die Hochschulleitung empfiehlt vor Antritt der Reise die Testung aller Beteiligten.

Veranstaltungen auf dem Campus und Gremien

Zusammenkünfte und öffentliche Veranstaltungen auf dem Campus sind wieder möglich. Die Organisator:innen oder deren Dienstvorgesetzte sollten individuell die Verantwortung wahrnehmen, den Anwesenden das Tragen von Masken und die Testung auf eine Sars-CoV2-Infektion zu empfehlen. Veranstaltungen mit mehr als 70 Teilnehmer:innen (ausgenommen Lehrveranstaltungen) sind vorab mit der Hochschulleitung abzustimmen.

Home-Office

Die generelle Home-Office-Pflicht durch die Regeln von Bund und Land ist ausgelaufen. Dort, wo sich eine Arbeit in mobiler Arbeit bewährt hat, ist die temporäre Fortsetzung weiterhin möglich. Dies bedarf der Absprache und Genehmigung mit den unmittelbaren Dienstvorgesetzten. In Fakultäten, zentralen Einrichtungen und im Hochschulmanagement ist darauf zu achten, dass den Studierenden bei der Rückkehr auf den Campus möglichst umfänglich und ausreichend Mitarbeitende als Ansprechpartner:innen im Studien- und Forschungsbetrieb zur Verfügung stehen.

Alle beschriebenen Regelungen gelten zunächst bis auf Widerruf.

17. März 2022: Das Sommersemester 2022 unter Pandemiebedingungen

Die Hochschule Mittweida strebt an, dass sich der Campus wieder mit Leben füllt. Im Laufe des Sommersemesters wollen wir zum Campusbetrieb in Präsenz zurückkehren. Viele der bisherigen Coronamaßnahmen und -regeln werden derzeit von Bund und Freistaat in Optionen gewandelt. Bis auf Landkreisebene sind daher Unterschiede in den einzelnen Maßnahmen zu erwarten. Als Hochschule werden wir künftig verstärkt mit kurzfristigen Änderungen konfrontiert sein. Bitte stellen Sie sich darauf ein. Dennoch will die Hochschule Mittweida für die Planung all ihrer Angehörigen ihre Selbstverantwortung nutzen und hat folgende Festlegungen getroffen:

Phase 1 vom 21.03. – 24.04.2022

Die Hochschule Mittweida startet am 21. März in den Vorlesungsbetrieb des Sommersemesters mit einer digitalen Phase und ausgewählten Präsenzelementen, die Studierende ihrem Stundenplan entnehmen können.

Phase 2 ab 25.04.2022 inklusive Prüfungszeit im Sommersemester

Alle Lehrveranstaltungen und weitere Veranstaltungen auf dem Campus können nach derzeitigem Kenntnisstand ab diesem Zeitpunkt wieder in Präsenz unter Einhaltung der dann geltenden Regelungen durchgeführt werden. Wo es sich bewährt hat, können digitale Lehrelemente weiterhin das Präsenzangebot begleiten. Hierbei ist in Fakultäten und zentralen Einrichtungen jedoch darauf zu achten, dass das Nebeneinander von Präsenz und Digitalangebot von Studierenden zu bewältigen ist. Studierende finden detaillierte Informationen in ihrem Stundenplan.

Testpflicht und Zugangsbeschränkungen ab 21.03.2022

Der Zugang zur Hochschule ist mit 3G möglich. Ungeimpfte, nicht genesene Angehörige und Besucher:innen der Hochschule sind zum tagesaktuellen Test verpflichtet. Analog zur bundesweiten Pandemiestrategie entfällt zukünftig jedoch die Kontrolle der Tests durch die Vertrauenspersonen. Genesene und/oder Geimpfte können sich zudem freiwillig mit Schnelltest im Testzentrum oder mit einem Selbsttest testen (lassen). Unverändert bleibt der eigenverantwortliche Umgang mit Erkältungssymptomen und Anzeichen einer Corona-Infektion, der auch zukünftig unmittelbar in die Selbstisolation führen muss. Die Häuser öffnen wieder uneingeschränkt, sodass der Zugang auch ohne die HSMW-Card möglich ist. Die Erfassung der Studierenden vor Lehrveranstaltungsbeginn und bei der Arbeit auf dem Campus entfällt ebenfalls.

Maskenpflicht ab 21.03.2022 - FFP2-Maske empfohlen

Durch die Aufhebung der Abstandsregeln gilt in den Gebäuden der Hochschule und in allen Lehrräumen die uneingeschränkte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder FFP2-Maske). Die Hochschulleitung appelliert an die Selbstverantwortung der Hochschulangehörigen und weist darauf hin, dass eine FFP2-Maske einen nachweislich deutlich höheren Schutz verspricht. In Büroräumen entfällt die Maskenpflicht, wenn die Büros allein besetzt sind oder ausreichend Abstand (zwei Meter zum nächsten belegten Arbeitsplatz) zwischen den Arbeitsplätzen eingehalten werden kann.

Home-Office ab 21.03.2022

Die generelle Home-Office-Pflicht durch die Regeln von Bund und Freistaat ist ausgelaufen. Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ist bei Beachtung der Maskenpflicht uneingeschränkt möglich – die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt verpflichtend, wo weniger als zwei Meter Platz zum nächsten belegten Arbeitsplatz in alle Richtungen verfügbar ist. Dort, wo sich eine Arbeit in mobiler Arbeit bewährt hat, ist die temporäre Fortsetzung weiterhin möglich. Dies bedarf der Absprache und Genehmigung mit den unmittelbaren Dienstvorgesetzten. Sofern noch nicht erfolgt, ist hierüber eine Vereinbarung zu schließen, für die eine Vorlage im ZIP bereitsteht.

Alle beschriebenen Regelungen gelten zunächst bis auf Widerruf.

26. Januar 2022: Vorsichtige Schritte zur Normalisierung im Sommersemester

Gemeinsam mit den Dekan:innen und Leiter:innen der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen hat die Hochschulleitung Eckpunkte für einen Kurs ins Sommersemester festgelegt. Im Mittweidaer Weg kommt die Hoffnung auf eine Normalisierung des Campusbetriebs ebenso zum Ausdruck wie der Schutz vor Omikron und eventuellen weiteren Wellen. Das Sommersemester 2022 wird in drei Phasen geteilt:

  • Eine digitale Phase zu Beginn des Semesters startet am 21. März mit dem Beginn der Vorlesungszeit und nach den Blockwochen (28. Februar bis 18. März), die Präsenzangebote in kleinen Gruppen ermöglichen werden. Durch die grassierende und in Sachsen noch zu erwartende Omikron-Welle dient der größtenteils digitale Start ins Semester zur Eindämmung des Pandemiegeschehens. Auch deshalb endet diese digitale Phase erst eine Woche nach Ostern. Lehrelemente, die eine Anwesenheit auf dem Campus erfordern, sollen bis zum Anteil von 15 Prozent Präsenzelementen ermöglicht werden. Die Testpflicht für alle Studierenden soll bestehen bleiben. Für die Arbeit wird gelten, dass sie, wie in der Phase vor Weihnachten, weiterhin vornehmlich mobil erfolgen soll und die Einzelbelegung von Büros jedoch wieder in größerem Umfang möglich sein wird. Ob als „geboostert“ geltende Beschäftigte von der täglichen Testpflicht befreit werden, steht noch nicht fest.
  • Der ab 25. April beginnende Abschnitt des Sommersemesters soll, anschließend an die nachösterliche Schutzzeit, wieder eine Präsenzphase auf dem Campus bringen.
  • Die Prüfungsphase des Sommersemesters 2022 vom 11. bis 29. Juli wird derzeit als „Präsenzprüfungsphase“ geplant. Die Hochschulleitung baut aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie darauf, dass das abermalige Feststellen des „Notfalls“ nicht mehr nötig sein wird.

19. Januar 2022: Regelungen in der Prüfungsphase

Auch in der Prüfungsphase des Wintersemesters 2021/2022 sind Einschränkungen nötig. Die Lehrenden haben für den überwiegenden Anteil der Prüfungen digitale Angebote für die Studierenden erarbeitet. Für die wenigen Prüfungen, die in Präsenz auf dem Campus nötig sind, gelten die Regelungen der Lehrveranstaltungen fort. Dies bedeutet unter anderem:

  • Es gilt 3G+ in HSMW-Variante: Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen in Präsenz ist ein tagesaktueller, offizieller Corona-Schnelltest. Dies gilt für alle Gruppen, und auch bei Vorliegen von Impfungen oder Genesung.
  • Die Maskenpflicht in den Gebäuden gilt fort. Es herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Das Tragen einer FFP2-Maske wird dringend angeraten, da es neben dem Fremd- auch zum Selbstschutz beiträgt.
  • Die übrigen Regeln zu Lehrveranstaltungen gelten für die Prüfungen entsprechend, darunter auch das Abstandsgebot.

10. Dezember 2021: Digitale Lehre und mobile Arbeit zum Jahresstart 2022

Die Prognosen - auch aus unserem Haus - kündigen einen Höhepunkt der vierten Welle nach Weihnachten an. Die sächsische Landesrektorenkonferenz hat deshalb „Solidar- und Präventionswochen“ zum Jahreswechsel abgestimmt. Für die Hochschule Mittweida bedeutet dies:

Woche 1: 03.01. – 09.01.2022

Die Gebäude der Hochschule Mittweida bleiben in dieser Zeit geschlossen. Die Lehre wird ausschließlich digital durchgeführt, die Arbeit wird als mobile Arbeit wieder aufgenommen (die Details regeln die Dienstvorgesetzten). Die Hochschule wird in dieser Zeit nur durch ein kleines Notfallteam aus dem Bereich des Hochschulmanagements betreten, alle weiteren Anwesenheiten auf dem Campus sind durch das Rektorat genehmigungspflichtig.

Woche 2: 10.01. – 16.01.2022

Diese Woche gilt als Optionswoche. Es wird angestrebt, die aktuell geplante Präsenzlehre in einem Umfang von 8 Prozent aller Veranstaltungen in individueller Verantwortung der Lehrenden zu reduzieren. Die mobile Arbeit soll der Arbeit auf dem Campus wo immer möglich vorgezogen werden. Sollten die Pandemiedynamik oder politisch-rechtliche Vorgaben es erfordern, wird als Option das Szenario aus Woche 1 (3. – 9.1.) fortgesetzt – in diesem Fall erhalten die Hochschulangehörigen eine entsprechende Information per E-Mail spätestens in der ersten Januarwoche.

Ab 17.01.2022

Die Arbeit wird analog zur Phase vor Weihnachten mit wenigen Präsenzlehrelementen (siehe Stundenplan) und vorwiegend mobiler Arbeit fortgesetzt. Die anschließende Prüfungsphase findet überwiegend digital statt, die Umplanung wurde bereits über die Dekan:innen und Leiter:innen der zentralen Einrichtungen in die Lehrbereiche kommuniziert.

5. Dezember 2021: Neue Öffnungszeiten Testzentrum

Aufgrund des fortbestehenden Mangels an Selbstttests auf dem Markt öffnet das Corona-Testzentrum an der Hochschule Mittweida ab sofort noch länger. Ab dem 6. Dezember gelten die nachfolgenden Öffnungszeiten:

Antigen-Schnelltest

  • montags: 7:00 – 16:00 Uhr
  • dienstags: 7:00 – 11:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr
  • mittwochs: 7:00 – 16:00 Uhr
  • donnerstags: 7:00 – 11:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr
  • freitags: 7:00 – 9:30 Uhr und 11:30 – 12:30 Uhr
  • samstags: 8:00 – 11:00 Uhr
  • sonntags: 10:00 – 12:00 Uhr (nur mit vorherigem Termin).

Bescheinigungen/Dauer-Tickets für geimpfte und genesene Personen erhalten Sie

  • mittwochs: 13:00 – 14:00 Uhr.

Dafür bittet der Stura, den Impf- bzw. Genesenen-Nachweis (vollständig) und eine beidseitige Kopie/Scan des Personalausweises sowie die vollständigen Unterlagen mit dem Betreff: "Dauerticket, [Name], [Vorname] an corona@hs-mittweida.de zu senden. Die Originaldokumente sind zur Abholung mitzubringen. Die Abholung kann zu den Öffnungszeiten des Testzentrums erfolgen.

23. November 2021: Anpassungen für die Wintermonate

Das sächsische Kabinett hat Notfallmaßnahmen gegen die vierte Welle der Pandemie statt der bisherigen Schutzverordnungen erlassen. Allein diese Wortwahl unterstreicht die Ernsthaftigkeit der aktuellen Situation. Die HSMW wird auch in den kommenden Wochen der Situation Rechnung tragen. Hochschulleitung, Dekan:innen und Leiter:innen der zentralen Einrichtungen haben sich deshalb am heutigen Dienstag auf weitere Anpassungen der Corona-Maßnahmen verständigt.

Weiterhin gültig bleibt, dass die Lehre ab dem 29. November in größten Teilen digital erfolgt. Während der Hochschulsport schon jetzt pausiert, gilt für die wenigen Präsenzelemente auf dem Campus dann 3G+ in HSMW-Form: Alle Teilnehmenden müssen einen tagesaktuellen Schnelltestbefund vorweisen – auch Geimpfte und Genesene. Dauer-Tickets berechtigen nicht mehr zur Teilnahme an Elementen der Präsenzlehre.

Für alle Beschäftigten gilt diese HSMW-Variante von 3G+ bereits ab dem Donnerstag, 25. November 2021, für sämtliche dienstlichen Tätigkeiten auf dem Campus. Die Arbeit auf dem Campus ist jedoch wieder die Ausnahme.

Das Angebot der mobilen Arbeit ist im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Notverordnung zu nutzen. Lediglich bei zwingenden betriebsbedingten Gründen darf die Arbeit im Büro erfolgen. Die Feststellung, ob diese Gründe vorliegen, erfolgt in Absprache mit den Dienstvorgesetzten.

Auf dem Campus gilt zudem, dass selbst bei zwingenden betriebsbedingten Gründen unabhängig von der verfügbaren Fläche nur eine Person pro Büro in Präsenz arbeiten darf. Einzelfallabweichungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Rektorats. Fakultäten und zentrale Einrichtungen erfassen die Anwesenheiten auf dem Campus; dies gilt auch bei notwendigen Besuchen Externer, die möglichst verhindert werden sollten.

Die Testpflicht bei Arbeit auf dem Campus gilt für alle Beschäftigten – auch für Geimpfte und Genesene. Die Arbeitsaufnahme am Arbeitsplatz in der Hochschule Mittweida ist nur dann erlaubt, wenn ein negatives Schnell- oder Selbsttestergebnis vorliegt und dieses nachgewiesen wurde. Dies gilt auch für hochschulinterne Besprechungen und andere interne Versammlungen, die nur mit maximal fünf tagesaktuell negativ getesteten Personen durchgeführt werden dürfen. Personenansammlungen sind allgemein zu vermeiden, Kontakte auf das Minimalstmögliche zu reduzieren. Das gilt auch für Dienstreisen, deren unbedingte Notwendigkeit von den Leiter:innen der Struktureinheiten beurteilt wird.

Die Nachweispflicht über negative tagesaktuelle Tests ist wie folgt geregelt: Der Nachweis über den negativen Test muss tagesaktuell bei der Vertrauensperson der jeweiligen Struktureinheit vorgezeigt werden. Von dieser Pflicht kann nur befreit werden, wer seinen Impf- oder Genesenenstatus anzeigt. Für Geimpfte und Genese gilt, dass sie eigenverantwortlich die Testnachweise aufbewahren oder die im ZIP hinterlegte Selbstdokumentation ausfüllen und vier Wochen aufbewahren sowie im Bedarfsfall vorzuzeigen. Die von den Vertrauenspersonen erfassten Daten zu aktuellen Testbefunden werden nach vier Wochen gelöscht.

Im Falle eines positiven Tests gilt folgende Regelung: Mit Selbsttest positiv Getestete melden sich bis 9:30 Uhr im Testzentrum. Hier wird gegebenenfalls ein Kontrolltest vorgenommen oder ein PCR-Test angeordnet. Bei dieser Gelegenheit wird der positive Selbsttest, luftdicht verpackt, abgegeben, da es sich hierbei um Sondermüll handelt. Die positiv getestete Person informiert zudem zwingend die HSMW per E-Mail an corona@hs-mittweida.de. Bei einem positiven Test nach 9:30 Uhr sondern sich Betroffene unmittelbar ab und nehmen direkt Kontakt per E-Mail an corona@hs-mittweida.de auf, der PCR-Test kann am folgenden Tag im Testzentrum der HSMW erfolgen.

12. November 2021: Kostenlose Corona-Schnelltests

Der amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am 12. November 2021 angekündigt, noch am selben Tag eine neue Verordnung zu unterschreiben. Sie besagt, dass bei Corona-Schnelltests die Kosten als sogenannte Bürger:innentests wieder durch den Bund übernommen werden. Damit werden auch die Kosten für Tests im Corona-Testzentrum an der HSMW als offizielles Testzentrum des Landkreises Mittelsachsen wieder vollständig für alle Gruppen übernommen - unabhängig des Status als geimpft/genesen oder ungeimpft. Die Verordnung soll schon am Samstag in Kraft treten, womit eine kostenfreie Testung an der HSMW ab dem 13. November 2021 möglich wird. Bitte beachten Sie, dass die zu erwartende plötzliche Zunahme des Testaufkommens zunächst zu Engpässen und Verzögerungen führen kann.

10. November 2021: Stärkere Schutzmaßnahmen ab sofort, digitale Phase ab 29. November

Die Entwicklung der Inzidenzzahlen in Sachsen und der Belegungszahlen der Krankenhäuser macht weitere Maßnahmen an der Hochschule Mittweida wie eine Verdopplung der Tests für Ungeimpfte und eine generelle Maskenpflicht auch in Lehrveranstaltungen erforderlich. Zusätzlich wird die HSMW ab 29. November in eine Phase des weitgehend digitalen Lehrens, Lernens und Arbeitens starten, um die Kontakte auf dem Campus drastisch zu verringern. Dies haben Hochschulleitung und Dekan:innen gemeinsam beschlossen. Damit schützen wir als Hochschulgemeinschaft nicht nur unsere Angehörigen, sondern leisten unseren Beitrag zur Bekämpfung der vierten Welle.

Ab sofort: Verschärfte Schutzmaßnahmen:

  • Generelle Maskenpflicht: Das Infektionsgeschehen schließt aktuell Erleichterungen aus. Medizinische Masken oder FFP-Masken sind in den Gebäuden der HSMW dauerhaft zu tragen. Das Abnehmen der Masken während der Lehrveranstaltungen oder an Verweilflächen ist auch bei ausreichendem Abstand nicht gestattet. Lediglich Beschäftigte können in ihrem Büro bei ausreichender Lüftung und dauerhaftem Abstand die Maske abnehmen. Dies gilt ebenso für Lehrende in der konkreten Lehrsituatuation, die dann 2,0 Meter Abstand halten müssen.
  • Lehre in Präsenz kann weiter durchgeführt werden, ein Wechsel ins Digitale ist und bleibt ebenso möglich.
  • Tickets für Ungeimpfte: Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen gilt weiterhin die 3G-Regel. Ungeimpfte müssen ab der Woche des 15. Novembers für fünf Tage Anwesenheit auf dem Campus zwei Negativtests absolvieren. Für den Zeitraum Sonntag bis Dienstag und den Zeitraum Mittwoch bis Sonntag werden verschiedenfarbige Tickets ausgestellt, die die Lehrenden vor Beginn der Lehrveranstaltung kontrollieren. Die Hochschule übernimmt weiterhin anteilig die Kosten für Personen, die nicht als geimpft oder genesen gelten. Dauertickets für Geimpfte und Genesene bleiben gültig.
  • Testempfehlung: Allen ungeimpften Beschäftigten wird empfohlen, sich dreimal pro Woche kostenfrei testen zu lassen, wie es die aktuelle Sächsische Corona-Schutzverordnung vorsieht. Diese Empfehlung gilt einmal wöchentlich auch für Geimpfte und Genesene. Beschäftigte mit Kundenkontakt unterliegen weiterhin der Pflicht zu zwei Tests pro Woche, die zu dokumentieren sind.
  • 2G bei Veranstaltungen: Veranstaltungen mit externen Besucher:innen wie Kongresse, Tagungen und kulturelle Veranstaltungen unterliegen der 2G-Regel. Zutritt erhalten nur Geimpfte und Genesene. Studierende, die hierbei als Teil eines Lehrprojekts tätig sind, unterliegen der 3G-Regel, wobei sie einen tagesaktuellen Test nachweisen müssen.
  • Termine mit externen Gästen (keine Hochschulangehörigen) sollten per Videokonferenz oder telefonisch durchgeführt werden.
  • Sport im Innenbereich ist unter 3G-Bedingungen mit tagesaktuellem Negativtest durchführbar.

Ab 29. November: Die HSMW wechselt größtenteils in den digitalen Betrieb. Diese Phase dauert bis zum Beginn der Prüfungsphase am 31. Januar und sichert ab, dass diese zu größeren Teilen in Präsenz durchgeführt werden kann. Die Maßnahmen umfassen nach aktuellem Stand:

  • Digitale Lehre als Standard: Bei der Umstellung der Lehre auf digitale Angebote können die Fakultäten abermals bis zu zehn Prozent der Lehre in Präsenz anbieten, um solche Elemente zu ermöglichen, die eine physische Anwesenheit auf dem Campus unbedingt erfordern und zur Vorbereitung auf die Prüfungen nötig sind. Die Planung, welche Elemente dies sind, nehmen die Fakultäten und zentralen Einrichtungen derzeit vor und sind zeitnah in den Stundenplänen ersichtlich.
  • Optionsmodell für Präsenz: Stellt ein:e Lehrende:r fest, dass alle in einer Lehrveranstaltung anwesenden Personen in den vergangenen 32 Stunden negativ auf eine Corona-Infektion getestet wurden, können die Masken während der Veranstaltungen abgenommen werden. Andernfalls gilt die Maskenpflicht weiterhin. Die Kosten für die Tests werden dabei ab 29. November 2021 wieder durch die Hochschule getragen.
  • Mobile Arbeit: Beschäftigte wechseln, wo immer möglich, bis zur Prüfungszeit in mobile Arbeit. Die Absprache erfolgt mit den Dienstvorgesetzten. Erfolgt die Arbeit auf dem Campus, gilt die dringende Empfehlung zu einer täglichen Testung – auch für diejenigen, die als geimpft oder genesen gelten.
  • Testpflicht: Nehmen mehr als fünf Personen an internen Besprechungen auf dem Campus teil, müssen alle Teilnehmenden einen negativen Test absolviert haben – unabhängig davon, ob sie bereits geimpft oder aktuell genesen sind. Die Verantwortung, dass diese Bestimmung eingehalten wird, liegt beim Durchführenden des Meetings. Besprechungen mit externen Gästen sind nach Möglichkeit ausschließlich digital durchzuführen. Ist dies nicht möglich, gilt ebenfalls die Testpflicht für alle Anwesenden.

16. Oktober 2021: Vorerst weiter kostenlose Antigen-Schnelltests für Studierende

Ab 11. Oktober gilt bundesweit, dass der Bund die Kosten für Corona-Antigen-Schnelltests nicht mehr übernimmt. Dies gilt auch für das Testzentrum an der Hochschule Mittweida. Der Bund übernimmt nur noch in wenigen Fällen die Kosten für Corona-Antigen-Tests. Dies ist der Fall bei:

  • Personen mit medizinisch attestierter Kontraindikation
  • Minderjährigen (Kostenübernahme sicher bis 31. Dezember 2021)
  • Menschen, die mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff immunisiert wurden (Kostenübernahme sicher bis 31. Dezember 2021)
  • Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (Kostenübernahme sicher bis 31. Dezember 2021)
  • Personen, die an klinischen Studien zum Corona-Virus teilnehmen
  • Test zur Aufhebung einer Quarantäne (bei Anweisung durch das zuständige Gesundheitsamt)

Um allen Studierenden, die noch keine Gelegenheit zur Impfung hatten, die Übergangsphase zu erleichtern und die Gelegenheit zu geben, sich impfen zu lassen, hat die Hochschulleitung der HSMW beschlossen, die Kosten für die Tests bis zum 31. Oktober 2021 für die Teilnahme am Studium zu übernehmen. Für Studierende, die bereits eine Erstimpfung erhalten haben, werden die Testkosten durch die HSMW bis 30. November 2021 übernommen. Über das weitere Vorgehen berät der Senat der Hochschule Mittweida am 13. Oktober 2021.

20. September 2021: Ergänzung zu Testpflichten für das Personal

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gestattet neben offiziellen Schnelltests in bestimmten Fällen auch die Verwendung von Selbsttests. Hierbei gilt:

  • Die Testpflicht bei Kundenkontakt kann durch individuelle Selbsttests oder beaufsichtigte Selbsttests erfüllt werden. Selbsttests sind im Corona-Testzentrum an der Hochschule Mittweida für Beschäftigte verfügbar und können dort abgeholt werden. Ebenso kann dort ein beaufsichtigter Selbsttest oder ein Schnelltest durchgeführt werden. Selbsttests müssen dokumentiert werden, eine Vorlage hat die HSMW den Dekan:innen und Leiter:innen der zentralen Einrichtungen bereitgestellt.
  • Bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer Arbeitsunterbrechung von fünf Werktagen ist ein individueller Selbsttest nicht ausreichend. Nur ein offizieller Schnelltest oder ein beaufsichtigter Selbsttest erfüllen die Anforderungen. Sie können im Testzentrum an der HSMW absolviert werden.

17. September 2021: Eckpunktepapier des Studentenrats und Antwort der Hochschulleitung

Die Hochschule Mittweida freut sich die Rückkehr ihrer Studierenden auf den Campus und auf ein Wintersemester mit hohem Präsenzanteil in der Lehre (70 Prozent aller Lehrveranstaltungen), begleitet von Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Sie stellt dies sicher mit Hygienemaßnahmen, Kontaktnachverfolgung, Tests und einem niedrigschwelligen Impfangebot im eigenen Testzentrum auf dem Campus. 3G gilt für Lehrende wie Studierende. Tests werden mindestens bis 30. November für Studierende kostenlos bleiben. Die physische und psychische Gesundheit aller Hochschulangehörigen hat weiter Priorität.

Der Studentenrat der HSMW hat ein Eckpunktepapier für das kommende Wintersemester vorgelegt. Es beschreibt die Bedingungen/Voraussetzungen für ein akademisches und kulturelles Leben an unserer Hochschule in Zeiten von Corona und einer noch nicht ausreichenden Impfdurchdringung/-quote.

Die Hochschulleitung antwortet mit großer Zustimmung auf das Papier, in dem sie nicht einen einseitigen Forderungskatalog der Studierendenvertretung erkennt, sondern einmal mehr die Zusage der Studierenden, sich in einem außergewöhnlichen Maß an der Pandemiebewältigung zu beteiligen.

Die beiden Dokumente sind Zeugnisse des gemeinsamen Wegs zum gemeinsamen Ziel eines belebten und sicheren Campus der Hochschule Mittweida.

8. September 2021: Maßnahmen für das Wintersemester

Das Wintersemester bringt nochmals mehr Präsenz auf dem Campus. Noch sind nicht alle Hochschulangehörigen vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 geschützt und damit weiterhin Maßnahmen zu ihrem Schutz erforderlich.

Deshalb und zur Ausgestaltung der durch Verordnungen geregelten Maßnahmen gelten an der HSMW ab dem 15. September die „Organisations- und Hygienemaßnahmen für das Wintersemester 2021/2022“.

Sie enthalten unter anderem Erleichterungen für Geimpfte und Genesene ebenso wie Regelungen zur sachsenweit gültigen Testpflicht bei Kundenkontakt. Eine nachfolgende Dienstanweisung regelt die Pflichten für alle Hochschulangehörigen mit Lehrdeputat, in Forschung und Management nochmals genauer.

Die FAQ auf den Unterseiten dieser Corona-Themenseite stellen die Regelungen übersichtlich da. Ebenso ist eine englische Sprachvariante der Maßnahmen verfügbar.

21. Juli 2021: Testpflicht für Beschäftigte nach Abwesenheit

Die bis mindestens 28. August 2021 gültige Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beinhaltet eine allgemeine Testpflicht für alle Beschäftigten, "die mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben" (SächsCoronaSchVO § 9 (1a)). Beschäftigte, die beispielsweise aus einem Urlaub oder einem Überstundenabbau zurückkehren, müssen an der HSMW ihren Dienstvorgesetzen im Verlauf des ersten Arbeitstag einen tagesaktuellen Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Bei mobiler Arbeit ist der Test am ersten Tag vorzulegen oder zu absolvieren, an dem der Campus wieder betreten wird. Personen, die als genesen gelten oder vollständigen Impfschutz besitzen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Nähere Regelungen können die Dienstvorgesetzten treffen.

1. Juli 2021: Das Sommersemester 2021 wird bei Prüfungsfristen nicht berücksichtigt und auch nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Prüfungsgfristen: Das Sommersemester 2021 wird bei der Berechnung von Prüfungsfristen nicht eingerechnet. Die Nichtanrechnung von Prüfungsleistungen vermeidet auch jedes Fristversäumnis durch eine Nicht-Wahrnehmung von Wiederholungsprüfungen. Alle laufenden Wiederholungsfristen verlängern sich damit automatisch um das aktuelle Semester. Fristenbescheide ergehen für das aktuelle Semester nicht.

Regelstudienzeit: Im Rahmen der Bewältigung der COVID-19-Pandemie gilt für Studierende, die im Sommersemester 2021 immatrikuliert und nicht beurlaubt sind, eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit – gemäß §1 Sächsische Regelstudienzeitverordnung.

15. Juni 2021: Aktualisierter Kurs der HSMW für das SoSe 21 und WiSe 21/22

Sinkende Inzidenzwerte und das Fortschreiten der Impfungen sorgen für einen langsamen Beginn des öffentlichen Lebens. Hochschulleitung und Senat haben in der Sitzung am 2. Juni 2021 die weiteren Perspektiven für die HSMW einschließlich bestimmender Faktoren wie die Impfquote bei den Studierenden, Unsicherheiten durch Mutationen sowie die aktuell diskutierten Abstandsregeln besprochen. Aktuell ergeben sich folgende Neuerungen:

Maskenpflicht modifiziert

Die Maskenpflicht auf dem Campus, in den Hörsälen, Laboren, Seminarräumen und Büros wird aufgehoben, falls der Abstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen und regelmäßiges Lüften gewährleistet werden können. Die Maskenpflicht auf den Gängen der Hochschulgebäude und in den frei zugänglichen Aufenthaltsflächen und Teeküchen bleibt davon unberührt.

Neue Regelungen zur Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und Prüfungen:

Dauerticket:

Ab Donnerstag, den 17.06.2021, werden in der Hochschule Mittweida auch Zertifikate von vollständig geimpften und genesenen Personen zur Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und Prüfungen anerkannt. Es wird für diese Personen ein dauerhaftes Zutrittsdokument erstellt, das eine weitere Testung überflüssig macht. Das Dauerticket wird folgenden Personengruppen gewährt:

  • Geimpfte Personen mit vollständigem Impfschutz (14-Tage nach dem letzten Impftermin) mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff (zwei Impfungen bei den Impfstoffen BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca sowie eine Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers „Johnson&Johnson“)
    • Nachweis: Impfausweis und Personalausweis
  • Genesene Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben, die mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegt
    • Nachweis: positiver PCR-Test/Nachweis eines Arztes und Personalausweis

Schnelltest-Testungen

Zugangsticket

Personen, die weder genesen sind, noch vollständigen Impfschutz haben, ermöglicht ein offizieller Schnelltest mit negativem Resultat weiterhin die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen auf dem Campus. Das Testzentrum der Hochschule Mittweida steht weiterhin für einen Schnelltest (Bürgertest) zur Verfügung. Ein negativer Schnelltestbefund aus dem Testzentrum an der Hochschule oder einem anderen Testzentrum (höchstens 48 Stunden alt) kann gegen ein Zugangsticket für drei Tage umgetauscht werden.

  • Nachweis: negativer Schnelltest

Die Dauertickets und Zugangstickets erhalten Sie unter Vorlage der aufgelisteten Nachweise auf dem Campus direkt hinter dem Testzelt an Haus 4 zu folgenden Zeiten:

  • Montag – Freitag: 07:30 Uhr – 11:00 Uhr und
  • Montag – Donnerstag: 14:00 Uhr – 16: 00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten melden Sie sich bitte an der Anmeldung 1 im Testzentrum!

Für das ausgehende Sommersemester und das anschließende Wintersemester ergibt sich folgender Planungsstand:

Für Studierende und Lehrende im Sommersemester

Bis zum Ende der Vorlesungszeit finden weiterhin rund sieben Prozent aller Lehrveranstaltungen in Präsenz statt. Damit entsprechen wir dem Wunsch von Studierenden wie Lehrenden, das Semester nicht noch einmal umzuplanen. Wie gewohnt sind die Lehrveranstaltungen im Stundenplan zu finden.

Derzeit ist geplant, rund ein Drittel aller Prüfungen in Präsenz durchzuführen. Verbindlich für Präsenzprüfungen bleibt die Testpflicht, sowie vorerst die Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen und die Berücksichtigung derjenigen Studierenden, denen eine Anreise aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Daher müssen im Bedarfsfall alternative Prüfungsformen angeboten werden. Die Regelungen führen zudem zu einer Höchstgrenze von 60 Studierenden pro Prüfung, Raum und Zeitstunde, sodass Prüfungen teilweise in Gruppen und zeitversetzt angeboten werden. Details dazu finden Sie zeitnah in Ihrem Stundenplan.

Für Studierende und Lehrende im Wintersemester

Wie und wann genau wieder größere Teile der Lehre in Präsenz stattfinden können, hängt maßgeblich von der allgemeinen Entwicklung ab. Das Wintersemester ist in drei Phasen geplant und die Stundenplanung erfolgt mit einem hybriden Ansatz – also der Verbindung von Online- und Präsenzelementen. Diese Planung ermöglicht einen flexibleren Wechsel der Hochschule in Vollpräsenz oder eine angepasste Präsenz, sofern dies möglich oder nötig wird:

  • Phase 1 – Flexible Blockpräsenz ab 6. September: Die Fakultäten gestalten diese zusätzliche Präsenzmöglichkeit eigenständig in enger Abstimmung mit der Stundenplanung. Grundlage ist die Erwartung eines niedrigen Infektionsgeschehens, wie es auch im Vorjahr zu dieser Zeit herrschte. Da diese Zeit außerhalb der Vorlesungsfrist liegt, ist eine enge Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden erforderlich.
  • Phase 2 – Präsenz mit digitalen Phasen ab 4. Oktober: Die Vorlesungszeit wird mit eingeschränkten Präsenzmöglichkeiten beginnen müssen, weil die Durchimpfung aller Bevölkerungsgruppen zu diesem Zeitpunkt nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht gesichert ist. Priorität genießen dabei abermals die Erstsemester sowie Abschlusssemester und Gruppen, die länger abwesend waren.
  • Phase 3 – Wachsende Präsenzanteile im Laufe des Semesters: Erst während des Semesters kann beurteilt werden, ob und wie sich Impfentwicklung, Mutationsgeschehen in einer evtl. „4. Welle“ niederschlagen.

Der Wechsel zu mehr Präsenz wird jedoch eine Vorlaufzeit erfordern. Er kann frühestens im November möglich werden. Zudem ist die konkrete Ausgestaltung an der HSMW auch davon abhängig, welche Regelungen der Gesetzgeber bezüglich Abstand und Hygiene noch vorgibt.

Informationen für Beschäftigte in Forschung, Fakultäten (ohne Lehrdeputat) und Hochschulmanagement ab 01.07.2021

Schon bald werden erste Erleichterungen für die Beschäftigten möglich. Mit Auslaufen der „Bundesnotbremse“ und der darin enthaltenen doppelseitigen Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen wird ab 1. Juli voraussichtlich mehr Präsenzarbeit auf dem Campus möglich werden. Es werden aber nicht alle Hochschulangehörigen gleichzeitig im Büro arbeiten können, weil Abstands- und Hygienegebote weiterhin gültig sind. Deshalb liegt die Verantwortung, wer wann im Büro auf dem Campus arbeiten kann, weiterhin bei den (unmittelbaren) Dienstvorgesetzten wird dezentral in den Struktureinheiten koordiniert werden.Dennoch wird damit ein Stück mehr Normalität möglich. Deshalb endet mit dem 30. Juni 2021 die pauschale Arbeitszeiterfassung in Matrix, die Arbeitszeiten müssen ab diesem Zeitpunkt online über die Software oder auf dem Campus per Terminal erfasst werden.

11. Mai 2021: Änderung der Testregularien

Hochschulangehörige, die an Präsenzelementen teilnehmen wollen, benötigen dafür einen negativen Corona-Schnelltest. Bisher war es nach der Sächsischen Coronaverordnung möglich, eine Selbstauskunft über einen Selbsttest abzugeben. Diese Möglichkeit entfällt an der HSMW ab dem 12. Mai. Zulässig sind ab sofort nur noch Schnelltests auf eine akute Infektion mit offiziellem, negativen Befund. Diese können im Testzentrum der Hochschule Mittweida weiterhin kostenfrei absolviert werden. Dort erhalten Hochschulangehörige, die den Schnelltest andernorts absolviert haben, bei Vorlage des negativen Befunds ebenfalls ihr Ticket für die Präsenzveranstaltungen.

28. April 2021: Sommersemester bleibt für gesamte Vorlesungszeit digital

Die Festlegung der Bundesnotbremse bis mindestens 30. Juni 2021 bedeutet, dass die HSMW den Kurs der sechs Prozent funktionsraumgebundenen Präsenzen für Praktika und Labortätigkeiten für die gesamte Vorlesungszeit im Sommersemester fortsetzt. Die Fakultäten und zentralen Einrichtungen werden diese Veranstaltungen bis 19. Mai planen, sie werden bis 28. Mai in den Stundenplänen einsehbar sein. Die Ausweitung der aktuellen Regelung auf das gesamte Semester verhindert, dass für die sieben Lehrveranstaltungstage vor der Prüfungsphase eine deutschlandweite Mobilität der Studierenden ausgelöst wird, die zu diesem Zeitpunkt aller Wahrscheinlichkeit noch nicht geimpft sein werden.

31. März 2021: "Mittweidaer-Tandemstrategie" ab 1. April 2021

Nahezu alle deutschen Hochschulen haben mittlerweile ein digitales Semester angekündigt. Dies erfolgt oft aus pragmatischen Gründen, da Präsenzlehre unter den aktuellen Rahmenbedingungen mit (zu) hohem logistischen und finanziellen Aufwand verbunden ist. Nach den vergangenen zwei Semestern sind wir gut gerüstet. Wir haben digitale und hybride Lehre sowie Prüfungen teils in digitalen und gewandelten Formen sehr gut bewältigt.

Mittweidaer Tandem-Strategie

Die Hochschule Mittweida versucht ihren eigenen Weg beizubehalten und neben der unvermeidlichen digitalen und hybriden Lehre ein kleines Stück reale Hochschule in Präsenz zu ermöglichen.
Die Anpassung der HSMW-Strategie ist im Dialog zwischen der Hochschulleitung und den Dekanen ausgearbeitet worden und wird ab sofort bis zunächst 30. Mai 2021 umgesetzt. Deutschlandweit handeln wir „etwas gegen den Trend“. Die deutschen Hochschulen gehen mit wenigen Ausnahmen in den digitalen Lockdown – wir wagen den Versuch mit einer Tandemstrategie von Testen und anschließendem Studieren auf dem Campus. Dafür schafft unser Testzentrum, das hoffentlich im Sommer auch zum Impfzentrum wird, einen Korridor.

Informationen für Lehrende und Studierende

Ab 19. April können hochschulweit zehn Prozent aller geplanten Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden – die aktuelle Zahl unserer digitalen Startphase ins Semester wird damit verdoppelt. Die Dekane und Leiter der zentralen Einrichtungen werden in Kürze mit den Lehrenden Kontakt aufnehmen und die notwendigen Präsenzelemente festlegen. Ziel ist, vor allem jene Studierendengruppen an die Hochschule kommen zu lassen, die seit einem Jahr rein digitale Lehre hatten. Die Studierendengruppen dürfen dabei die Gruppengröße von 40 Personen nicht überschreiten, gleichzeitig beschränkt die Kapazität der Räume aufgrund der Abstandsregeln weiterhin den Umfang der Lehrveranstaltungen in Präsenz. Das Präsenzangebot ist daran gebunden, dass die Lehrenden einen aktuellen Schnell- oder Selbsttest nachweisen können. Gleichzeitig eröffnen wir den Studierenden die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung, wenn auch sie einen negativen Schnell- oder Selbsttest nachweisen können. Die genauen Festlegungen entnehmen Sie den Unterseiten.

Ziel ist, die Präsenzlehre für die Lehrenden und die Studierendengruppen auf einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Tagen zu planen, da mit diesem Zeitkorridor zur Absicherung der Präsenzlehre nur je ein Corona-Test für alle Beteiligten erforderlich ist. Deshalb werden sich in Ihren Stundenplänen einige Änderungen ergeben, die Sie ab 18. April 2021 einsehen können. Die Umstände und die Kurzfristigkeit ergeben sich aus der neuen Verordnung und der damit verbundenen, hochschulweiten Neuplanung.

Weiterhin hat das Rektorat am Dienstag den „Notfall“ für die Prüfungsphase des Sommersemesters festgestellt, womit wie im vergangenen Wintersemester die Notfall-Prüfungsordnungen in Kraft treten. Dies ermöglicht den Lehrenden die Umwandlung von Präsenz- zu digitalen Prüfungen und den Studierenden mehr Sicherheit bei der Vorbereitung.

Testpflicht für die Präsenzlehre an der Hochschule Mittweida

Mit einem außerordentlichen Kraftakt und einem weiteren Anbau sind die Kapazitäten des Testzentrums räumlich auf vier Testsuiten und personell auf 28 Mitwirkende erweitert worden. Es können nunmehr über 1500 Testungen pro Woche für die Hochschule Mittweida bewältigt werden. Ohne Überschneidungen und Einschränkungen für den Hochschulteil werden weiterhin auch Tests für die Bevölkerung durchgeführt, damit wir die behördliche Funktion des Zentrums und die staatliche Finanzierung sichern können.

Die Gesundheit und die Risikovermeidung aller Hochschulangehörigen in der Lehre steht für die Hochschulleitung an oberster Stelle. Der Mittweidaer Weg des Tandems von Tests und Präsenzelementen kann deshalb nur gelingen, wenn alle Beteiligten in den Lehrräumen auf eine Volltestung aller Kontaktpersonen vertrauen können.

Das Testzentrum wird dafür die Testzeiten deutlich ausweiten und von Montag bis Freitag für Sie öffnen. Die genauen Zeiten entnehmen Sie den Unterseiten. Dort finden Sie ebenso die weiteren im Sommersemester gültigen Regeln.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Es besteht die Pflicht für einen negativen Corona-Test zur Teilnahme an der Präsenzlehre.
  2. Mit jedem negativem Corona-Test erhalten Sie ein Ticket mit Ihren persönlichen Daten und auf wöchentlich farblich wechselndem Papier, das Ihnen als Zugang zur Präsenzlehrveranstaltung dient. Dieses Ticket ist nach Aufforderung durch die Lehrenden vorzulegen.
  3. Das farbige Ticket erhalten Sie im Testzentrum ebenfalls bei Vorlage eines maximal zwölf Stunden alten Tests, den Sie in einem anderen Testzentrum oder an sich selbst vorgenommen haben (Selbsttest). Ein Formular zur Dokumentation eines Selbsttests stellt das Sächsische Ministerium für Soziales als PDF bereit.
  4. Die Lehrenden sind verpflichtet, die Tickets vor Beginn der Lehrveranstaltung zu kontrollieren. Der Zugang zur Lehrveranstaltung wird durch das Hausrecht ausgeschlossen, wenn kein Ticket vorgezeigt werden kann. Die wöchentlich wechselnde Farbe der Tickets entnehmen Sie bitte dem Newsletter der Hochschulkommunikation oder in Kürze der rechten Spalte.

Informationen für Beschäftigte in Forschung, Fakultäten (ohne Lehrdeputat) und Hochschulmanagement

Für die Beschäftigten gilt, die Arbeit im Homeoffice fortzusetzen, wann immer dies möglich ist. Im Rahmen der Präsenzarbeit an der Hochschule Mittweida kann jeder Mitarbeitende ab 1. April 2021 einen kostenlosen Schnelltest im Testzentrum der HSWM in Anspruch nehmen. Für Beschäftigte mit sogenanntem „Kundenkontakt“ besteht darüber hinaus auch die Pflicht zur doppelten Testung. „Kundenkontakt“ ist dabei als Treffen eines Hochschulangehörigen mit einem oder mehreren Personen zu verstehen, die nicht der Hochschule angehören. Die betroffenen Beschäftigten werden derzeit identifiziert und individuell durch die jeweiligen Dienstvorgesetzten informiert.

Bitte informieren Sie sich weiterhin auf dieser Themenseite – auch zu möglichen späteren Anpassungen. Zum aktuellen Zeitpunkt soll diese Planung allen Hochschulangehörigen ihre Planung ein Stück weit erleichtern.

Die ab dem 1. April an der HSMW gültigen "Hygiene und Organisationsmaßnahmen" können Sie ab sofort als PDF in deutscher Variante und in englischer Version herunterladen.

22. Januar 2021: Fortsetzung der digitalen Lehre - Hochschulmanagement weiter in mobiler Arbeit

Die aktuellen Inzidenzwerte und die Unwägbarkeiten der weiteren Pandemieentwicklung (Mutationen) geben uns allen Grund, den von der Hochschule Mittweida eingeschlagenen Weg der Vermeidung von Mobilität und der Einschränkung von Kontakten konsequent weiter zu gehen. Die HSMW setzt deshalb nach Abstimmung der Hochschulleitung mit dem Senat und der Studierendenvertretung den weitestgehenden digitalen Betrieb für die kommenden Wochen bis zum Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester fort.

Im Einzelnen bedeutet das:

Für Lehre und Studium bis 07.02.2021 (Ende der Vorlesungszeit):

Der Studienbetrieb bleibt weitestgehend digital. Wenige funktionsraumgebundene Präsenzelemente sind entsprechend dem bisher angewendeten Verfahren zunächst bis zum 07.02.2021 zulässig. Alle Lehrveranstaltungen (digital und in Präsenz) werden im Stundenplan aktualisiert.

Für die Prüfungszeit von 08.02. – 07.03.2021:

Die Prüfungspläne sind nun einsehbar. Zahlreiche ursprünglich in Präsenz angebotenen Prüfungen sind gewandelt, sodass nur ein geringer Anteil in Präsenz an der Hochschule Mittweida stattfindet. Die genauen Angaben zu den Prüfungen finden sich in den Stunden- und Prüfungsplänen sowie den für jede Prüfung von den Prüfenden zur Verfügung gestellten Informationen. Mit den gewandelten Prüfungen sollen alle Studierenden dieses Semester ordnungsgemäß abschließen können.

Selbst der hochschulweit geringe Anteil an Präsenzprüfungen kann jedoch Härten für Einzelne mit sich bringen, wenn zum Beispiel die Teilnahme an der Prüfung eine Anreise aus großer Entfernung erfordert, oder sich nicht mit einer notwendigen Kinderbetreuung vereinbaren lässt. Das Rektorat hat die Prüfungsausschüsse deshalb darum gebeten, Härtefall-Anträge besonders entgegenkommend zu behandeln und alternative Möglichkeiten für die Prüfungsleistung zu finden. Bitte richten Sie Ihre Härtefallanträge an die Sozialkontaktstelle.

Wir haben es mit vereinten Kräften aller, Studierenden wie Lehrenden, geschafft, dass das Wintersemester trotz der Einschränkungen kein ‚Nicht-Semester‘ geworden ist. Grundsätzlich möchte die Hochschule auch mit den Regelungen zu den Prüfungen auf die pandemiebedingten Einschränkungen mit einem hohen Grad an Flexibilisierung des Studiums reagieren und setzt dabei auf das gegenseitige Vertrauen und die Zusammenarbeit von Studierenden und Lehrenden.

Für die vorlesungsfreie Zeit (08.03. – 21.03.2020)

In der vorlesungsfreien Zeit gilt auf dem Campus eine „Lehrquarantäne“. Dies bedeutet, dass weder Lehre stattfindet, noch die Räume der Hochschule allgemein für Studierende und Lehrende zur Verfügung stehen. Stattdessen gilt eine deutliche Reduzierung der Anwesenheiten auf dem Campus. Eine Präsenz in der Hochschule ist mit dem Dienstvorgesetzten abzustimmen und nur bei begründeter und unbedingter Notwendigkeit in Studium, Lehre und Bürobetrieb möglich. Für die Arbeit in der Forschung und im Hochschulmanagement ist die notwendige Reduzierung bereits mit den einzelnen Beschäftigten abgestimmt.

Sommersemester (Phase 1) vom 22.03.21 bis 18.04.21

Die erste Phase der Vorlesungszeit im Sommersemester bleibt weitestgehend digital. Wenige funktionsraumgebundene Präsenzelemente sind entsprechend dem bisher angewendeten Verfahren zunächst bis zum 18.04.2021 zulässig. Für alle Fakultäten gilt nach derzeitigem Stand, dass maximal 15 Prozent aller Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden können. Darüber hinaus gelten für verschiedene Studierendengruppen temporäre Ausnahmen, vor allem für solche, die ihr Studium in Mittweida gerade beginnen. Das Beantragungs- und Genehmigungsverfahren der Präsenzelemente läuft, wie bereits bekannt, über die Dekane und Leiter der zentralen Einrichtungen. Die Meldung der funktionsraumgebundenen Präsenzelemente erfolgt nach Aufforderung durch die Hochschulleitung in folgenden Phasen:

  1. Lehrende können den Stundenplan im Bearbeitungsstand ab 08.02.2021 einsehen.
  2. Die Dekane und Leiter der zentralen Einrichtungen erhalten am 10.02.21 eine Information über die Anzahl der Präsenzelemente.
  3. Die Rückmeldung der Präsenzelemente erfolgt bis zum 19.02.2021.
  4. Die Studierenden können Ihren Stundenplan online ab 01.03.2021 einsehen.

Sommersemester (Phase 2) ab 19.04.21

Die Wirksamkeit der bereits ergriffenen nationalen und regionalen Maßnahmen und steigende Temperaturen sollen nach derzeitigem Kenntnisstand eine zeitlich und zahlenmäßig umfangreichere Rückkehr auf den Campus ermöglichen. Eine Abschätzung, wie umfangreich die Rückkehr tatsächlich ausfallen kann, ist zum heutigen Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich. Die Hochschule Mittweida wird deshalb nach Abstimmung mit dem Senat am 24.03.2021 die Strategie für die zweite Phase des Sommersemesters festlegen. Wir werden noch vor Ostern per E-Mail über eine mögliche Rückkehr auf den Campus ab dem 19.04.2021 informieren.

Für Büro- (inkl. der Lehrenden) und Laboranwesenheiten sowie im Hochschulmanagement mit Gültigkeit zunächst bis 22.03.2021:

Die mobile Arbeit bleibt für alle Beschäftigten der Regelfall. Die Arbeit in Präsenz an der Hochschule Mittweida bleibt nur möglich, wenn die Dienstvorgesetzten dieser im Einzelfall unter Beachtung einer möglichst umfassenden Entflechtung der Präsenzanwesenheit zustimmen. Ein möglichst unbürokratisches Verfahren wird in den Fakultäten, Einrichtungen und Bereichen individuell geregelt, es sichert die Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten und minimiert die Kontakte.

Keine „Systemrelevanz“ für HSMW-Beschäftigte

Eine Anerkennung der Systemrelevanz unserer Arbeit an der HSMW durch den Gesetzgeber (für die Inanspruchnahme der Notbetreuung usw.) gibt es derzeit nicht.

Zeiterfassung in Matrix und Urlaub

Für die Zeiterfassung in Matrix gilt zunächst bis 22.03.2021 die bereits bekannte Regelung. Die Eintragungen können individuell in Form der Abwesenheitsart „Home Office ganztägig“ vorgenommen werden. Diese Abwesenheitsart ist in Matrix unter der Kategorie „Korrekturen“ zu erfassen. Bereits erfasste Abwesenheiten (z.B. Urlaub, Krank, Kind krank) behalten ihre Gültigkeit und dürfen nicht von dieser Abwesenheitsart überschrieben werden. Ebenso kann bereits beantragter und genehmigter Urlaub nicht „zurückgegeben“ werden. Dieses Verfahren bedingt ein hohes Maß an Vertrauen und sichert so die ungeschmälerte Fortführung der Bezüge-Zahlungen.

Für alle Hochschulangehörigen gilt ferner bis auf weiteres:

Bibliothek und Mensa

Die Bibliothek ist als Lernort geschlossen, die Ausleihe bleibt jedoch unvermindert möglich. Die Mensa bleibt für die Mittagsversorgung geöffnet und bietet ein eingeschränktes Angebot mit Speisen zum Mitnehmen an. Ein Verzehr in der Mensa ist aktuell nicht möglich. Auch ein gemeinsamer Speisenverzehr in den Räumlichkeiten der Hochschule muss vermieden werden. Änderungen dieser Regelungen entnehmen Sie zukünftig bitte unserer Corona-Seite unter www.hs-mittweida.de/corona.

Verschärfte Maskenpflicht auf dem Campus

Die generelle Maskenpflicht auf dem Campus bleibt uneingeschränkt bestehen. Nach derzeitiger Umsetzung der Verfügungen aus der Bund-Länder-Abstimmung besteht für den Begegnungsverkehr und für die Tätigkeiten am Arbeitsplatz in nicht einzeln besetzten Arbeitsräumen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (Einmal-Mundschutz) oder FFP2-Maske. Das Tragen einer Stoffmaske erfüllt diese Vorgaben nicht und ermöglicht keine Benutzung der Verkehrsflächen des Campus und keinen Zugang sowie Aufenthalt in den Gebäuden der Hochschule.

Für diejenigen Hochschulangehörigen, die sich dauerhaft auf dem Campus aufhalten, stehen in begrenztem Umfang FFP2-Masken zur Verfügung. Die Beantragung ist dem Formular "Antrag Ausgabe Schutzausrüstung" möglich, das sie im ZIP bei den Formularen und Dokumenten des Facility Managements finden.

Testmöglichkeiten und weitere Information

Das Testzentrum der Hochschule Mittweida hat seinen Dienst im neuen Jahr wieder aufgenommen. Hochschulangehörige mit Corona-Symptomen können sich zum kostenlosen Schnelltest anmelden - per E-Mail oder die Corona-Hotline 03727/58-1493. Die Terminvergabe erfolgt in der Regel kurzfristig.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, auch ohne Corona-Symptome einen Corona-Antigen-Schnelltest oder einen Antikörper-Schnelltest auf Selbstkostenbasis durchzuführen. Die Kosten betragen 15,00 Euro pro Test und werden durch den Studentenrat nachträglich in Rechnung gestellt (keine Zahlung vor Ort). Die Testung erfolgt immer mittwochs, 13:00 – 14:00 Uhr im Test-Zelt zwischen Haus 4 und Haus 8; eine Voranmeldung ist nicht notwendig.

Die allgemeinen Regelungen zur Präsenz auf dem Campus und in den Hochschulgebäuden (Maskenpflicht, Abstands- und Hygienevorschriften usw.) sind weiterhin zu befolgen.

Infektionen mit SARS-CoV-2 bei HSMW-Angehörigen

Anzahl
Positiv-Fälle
0
Personen ohne Campuszutritt0

Stand: 09. Mai, 16 Uhr

Die Zahlen geben die Anzahl der Fälle der letzten vierzehn Tage bei mehr als 5000 Hochschulangehörigen im Campusbetrieb und die Anzahl der Personen, die aktuell aufgrund interner Regelung oder externer Quarantäneanordnung den Campus nicht betreten dürfen, wieder. Die ermittelten Kontaktpersonen wurden per E-Mail an ihre persönliche hs-mittweida.de-Adresse informiert und aufgefordert, die Hochschulgebäude zunächst nicht zu betreten.

Verspüren Sie selbst Symptome, wurden von einem Gesundheitsamt über einen Fall in Ihrem Umfeld informiert oder haben ein aktuelles, positives Testresultat - informieren Sie die HSMW umgehend unter corona@hs-mittweida.de oder telefonisch unter+49 3727 58 14 93.

Aufgrund von Infektionsrisiken und Verdachtsfällen kann es zu kurzfristigen Stundenplanänderungen kommen. Beachten Sie deshalb bitte unbedingt die AGI-Mails, die Sie über ihr hs-mittweida.de-Postfach erhalten.

7. Januar 2021: Weitestgehender Digitalbetrieb in der Lehre bis 7. Februar. Prüfungen ab 8. Februar mit geänderten Formen. Hochschulmanagement weiter in mobiler Arbeit.

Vor dem Hintergrund bleibend hoher Inzidenzwerte geht die Hochschule den eingeschlagenen Weg der Vermeidung von Mobilität und der Einschränkung von Kontakten weiter. Dazu setzt sie die bereits vor Weihnachten ergriffenen Maßnahmen auch über den 10. Januar hinaus fort.

Im Einzelnen bedeutet das:

für Lehre und Studium bis 07.02.2021 (Ende der Vorlesungszeit):

Der Studienbetrieb bleibt weitestgehend digital. Wenige funktionsraumgebundene Präsenzelemente sind entsprechend dem bisher angewendeten Verfahren zunächst bis zum 31.01.2021 zulässig. Die Abstimmung mit den Fakultäten und zentralen Einrichtungen läuft. Alle Lehrveranstaltungen (digital und in Präsenz) werden im Stundenplan aktualisiert.

Zeitlich trifft diese Fortsetzung auch den Übergang von der Vorlesungszeit in die Prüfungszeit. Die Entscheidung über eine mögliche Erweiterung der Präsenzelemente im Vorfeld der Prüfungen für die Woche vom 01. bis zum 07.02.2021 erfolgt am 20. Januar. Information hierüber erhalten Studierende und Lehrende per E-Mail und über die Aktualisierung des Stundenplans.

für die Prüfungszeit von 08. – 28.02.2021:

Für die Durchführung der Modulprüfungen (Klausuren, Kolloquien, Belege, Testate usw.) hat die Hochschulleitung in dieser Woche den „Notfall“ erklärt. Dies ermöglicht den Fakultäten, über Notfall-Prüfungsordnungen Prüfungsformen zu wandeln. Sowohl die Lehrenden als auch die Studierenden haben dadurch Rechtssicherheit bei der Wandlung von Präsenzprüfungen, die für die anstehende Prüfungsperiode weitgehend vermieden werden sollen.

Aktuell sind die Lehrenden aufgerufen, für jede geplante Präsenzprüfung eine alternative Prüfungsform zu prüfen und ggf. vorzubereiten, zum Beispiel eine Präsenz-Klausur in eine Online-Klausur oder in eine Belegarbeit zu wandeln und eine mündliche Präsenzprüfung in eine Videoprüfung. Die Einarbeitung in die Prüfungspläne erfolgt bis zum 15.01.2021, so dass die Information über Form und Zeitpunkt der Prüfungen rechtzeitig und fristgercht vor der Prüfungsphase erfolgen kann.

Für die Wandlung und zeitliche Planung der Prüfungen sind die Lehrenden angehalten, eine „Belegüberlastung“ der Studierenden zu vermeiden, die sich durch den vorgesehenen Umfang und die Abgabefrist ergeben würde. Allgemein wird eine Endterminverlängerung zur Belegabgabe bis zum Ende des Sommersemesters 2021 (31.08.2021) empfohlen. Diese sollte mit der Möglichkeit zur vorfristigen Abgabe und unmittelbarer Korrektur für Studierende verbunden werden, die vor Praktika, Abschlussarbeiten oder anderen unaufschiebbaren Verpflichtungen stehen.

Eine geringe Anzahl an Prüfungen wird in Präsenz in Mittweida stattfinden können. Hierbei stehen besonders jene Gruppen Studierender im Fokus, deren Studienabschluss oder Praktika unmittelbar ansteht oder die als Erstsemester ihre erste Prüfungsphase erleben.

Vorfristige Zulassungen zu Abschlussarbeiten (unter Aufschub anderer Leistungen, wie z.B. Praktika, Auslandsaufenthalte, Wiederholung von Prüfungsleistungen) werden durch die Prüfungsausschüsse nach Einzelfallprüfung genehmigt.

Grundsätzlich möchte die Hochschule mit diesen Regelungen auf die pandemiebedingten Einschränkungen mit einem hohen Grad an Flexibilisierung des Studiums reagieren und setzt dabei auf das gegenseitige Vertrauen und die Zusammenarbeit von Studierenden und Lehrenden.

Im Anschluss an die Prüfungsperiode beginnt die vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien) bis 21.03.2021 (ausgenommen mögliche Blockveranstaltungen vom 01.-07.03.). Die reguläre Vorlesungszeit im Sommersemester beginnt am 22.03.2021 nach heutigem Stand im Digital-Betrieb und mit nur wenigen funktionsraumgebundenen Präsenzelementen.

 

für Büro- (inkl. der Lehrenden) und Laboranwesenheiten sowie im zentralen Management mit Gültigkeit zunächst bis 31.01.2021:

Mobile Arbeit
DiemobileArbeit bleibt Grundsatz für alle Beschäftigten. Die Arbeit in Präsenz an der Hochschule Mittweida bleibt im Einzelfall möglich, wenn die Dienstvorgesetzten unter Beachtung einer möglichst umfassenden Entflechtung der Präsenzanwesenheit zustimmen. Ein möglichst unbürokratisches Verfahren wird in den Fakultäten, Einrichtungen und Bereichen individuell geregelt, es sichert die Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten.

Keine „Systemrelevanz“ für HSMW-Beschäftigte
Eine Anerkennung der Systemrelevanz unserer Arbeit an der HSMW durch den Gesetzgeber (für die Inanspruchnahme der Notbetreuung usw.) gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.

Zeiterfassung in Matrix und Urlaub
Für die Zeiterfassung in Matrix gilt zunächst bis 31.01.2021 die bereits bekannte Regelung. Die Eintragungen können individuell in Form der Abwesenheitsart „Home-Office ganztägig“ vorgenommen werden. Diese Abwesenheitsart erfassen Sie in Matrix unter der Kategorie „Korrekturen“. Bereits erfasste Abwesenheiten (z.B. Urlaub, Krank, Kind krank) behalten ihre Gültigkeit und dürfen nicht von dieser Abwesenheitsart überschrieben werden. Ebenso kann bereits beantragter und genehmigter Urlaub nicht „zurückgegeben“ werden. Die Hochschule geht mit dieser Verfahrensweise sehr vertrauensvoll mit der Situation um und sichert so die ungeschmälerte Fortführung der Bezügezahlungen.  

 

für alle Hochschulangehörigen bis auf weiteres:

Ausleihe in der Hochschulbibliothek bleibt möglich, Mensa mit To-go-Angbeot
Die Bibliothek wird als Lernort geschlossen, die Ausleihe bleibt jedoch unvermindert möglich. Die Mensa bietet ab 11.01.2021 ein eingeschränktes To-go-Angebot an, jedoch sind die Säle geschlossen. Ein gemeinsamer Speisenverzehr in den Räumlichkeiten der Hochschule muss vermieden werden.

Testmöglichkeiten und weitere Information
Das Testzentrum der Hochschule Mittweida hat seinen Dienst im neuen Jahr wieder aufgenommen. Hochschulangehörige mit Corona-Symptomen können sich über corona@hs-mittweida.de oder die Corona-Hotline 03727/58-1493 zum kostenlosen Schnelltest anmelden.  Die Terminvergabe erfolgt in der Regel kurzfristig.

Ab sofort besteht zudem die Möglichkeit, auch ohne Corona-Symptome einen Corona-Antigen-Schnelltest auf Selbstkostenbasis durchzuführen. Die Kosten betragen 15,00 Euro pro Test und werden durch den Studentenrat nachträglich in Rechnung gestellt (keine Zahlung vor Ort notwendig). Die Testung erfolgt immer mittwochs, 13:00 – 14:00 Uhr im Test-Zelt am Haus 4 (zwischen Haus 4 und Haus 8). Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.

Die allgemeinen Regelungen zur Präsenz auf dem Campus und in den Hochschulgebäuden (Maskenpflicht, Abstands- und Hygienevorschriften usw.) sind weiterhin zu befolgen (siehe links unter "Informationen für ...").

9. Dezember 2020: Maskenpflicht auf gesamtem Campus, mobile Arbeit wieder Grundsatz

Die Regierung des Freistaat Sachsens hat beginnend ab dem 14. Dezember einschneidende Maßnahmen im Kampf gegen die epidemische Lage im Bundesland angekündigt. An der Hochschule Mittweida ergeben sich daraus und auf der Grundlage unserer Selbststeuerung folgende Festlegungen, die zwischen den Dekanen und Leitern der Zentralen Einrichtungen und dem Rektorat heute abgestimmt wurden:

  • Die aktuellen durch die Gremien bestätigten allgemeinen Regelungen werden ab sofort um eine Maskenpflicht auf dem gesamten Campusgelände ergänzt.

Mindestens bis zum 10. Januar gelten weiterhin

  • für Lehre und Studium: Die digitalen Lehrveranstaltungen werden entsprechend der digitalen Stundenpläne fortgesetzt. Begrenzte funktionsraumgebundene Präsenzlehre ist weiterhin möglich. Die Lehrenden prüfen selbständig weitere Reduzierungsmöglichkeiten und setzen diese unmittelbar mit der Stundenplanung um.
  • für die Hochschulbibliothek: Die HSB wird als Lernort geschlossen, die Ausleihe bleibt jedoch unvermindert möglich.
  • für Büro- (inkl. der Lehrenden) und Laboranwesenheiten sowie im zentralen Management: Die mobile Arbeit wird ab sofort wieder Grundsatz für alle Beschäftigten. Die Arbeit in Präsenz an der Hochschule Mittweida bleibt im Einzelfall möglich, wenn die Dienstvorgesetzten unter Beachtung einer möglichst umfassenden Entflechtung der Präsenzanwesenheit zustimmen. Ein möglichst unbürokratisches Verfahren wird in den Fakultäten, Einrichtungen und Bereichen individuell geregelt, es sichert die Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten.
  • zur Information: Eine Anerkennung der Systemrelevanz (für Kitas usw.) unserer Arbeit an der HSMW durch den Gesetzgeber gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.
  • für die Zeiterfassung in Matrix und Urlaub: Die Zeiterfassung erfolgt bis einschließlich 11. Dezember 2020 individuell in Matrix. Ab 14. Dezember 2020, zunächst bis 10. Januar 2021, gilt die bereits aus dem Frühjahr und Sommer bekannte Pauschalregelung, bei der in Matrix automatisch acht Stunden Arbeitszeit erfasst werden. Bereits beantragter und genehmigter Urlaub kann nicht zurückgegeben werden. Die HSMW setzt die Pauschalanerkennung auf Grundlage eines vertrauensvollen Umgangs mit der Situation um und sichert so die ungeschmälerte Fortführung der Bezügezahlungen.
  • für die staatsbürgerliche Mitwirkung: Die Landespolitik ersucht die Beschäftigten im öffentlichen Dienst um Unterstützung der Gesundheitsämter. Die Dekane und Leiter der Zentralen Einrichtungen sind daher durch die Kanzlerin informiert worden, eine solche Abstellung zu prüfen. Das Rektorat würde sich freuen, wenn unsere Hochschule einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie in der Region leisten kann, insofern es die individuelle Arbeits- und Lebenssituation zulässt.

3. Dezember 2020: „Digitale Quarantäne“ beginnt am 7. Dezember

Die Hochschule Mittweida geht am 7. Dezember in eine neue Phase während der Corona-Pandemie über. Nachdem die gesamte HSMW während des Wintersemesters 2020/2021 unter größten Anstrengungen so viel Präsenzlehre auf dem Campus in Mittweida ermöglicht hat wie keine andere sächsische Hochschule der Angewandten Wissenschaften, müssen wir zunächst bis 17. Januar das Lernen und Lehren in Präsenzveranstaltungen herunterfahren.

Die Gründe für diese Entscheidung, die der Senat der HSMW mit dem Rektorat beschlossen hat, sind vielfältig. Maßgeblich bleibt der Schutz der Hochschulangehörigen und ihrer Familien sowie die Sicherstellung des Lehr- und Prüfungsbetrieb am Ende des Semesters. Zudem gelten seit dem 1. Dezember in Mittelsachsen umfangreiche Kontaktbeschränkungen und ein Verlassen des eigenen Hausstandes ist nur noch mit triftigem Grund möglich. Die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel werden für viele Hochschulangehörige neue Kontakte in einem anderen Umfeld bringen, als in den letzten Wochen der Fall war. Die digitale Phase befördert somit die „freiwillige Quarantäne“ durch die Reduzierung der Kontakte und der landesweiten und internationalen Mobilität.

Unter anderem aus den zuvor genannten Gründen gilt ab 7. Dezember 2020 bis zum 17. Januar 2021:

  • Die Lehre erfolgt grundsätzlich online. Nur ausgewählte Einzelveranstaltungen, die durch ihre Gebundenheit an einen Funktionsraum oder besondere Konstellationen unbedingt in Präsenz erfolgen und die zwingend im Zeitraum der Online-Phase durchgeführt werden müssen, können in Präsenz erfolgen. Dabei gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 10 Personen. Welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen dies sind, haben die Fakultäten und Zentralen Einrichtungen eigenständig festgelegt. Studierende finden die Informationen ab dem 5. Dezember 2020 in ihrem Stundenplan im Web.
  • Der Zutritt zu den Gebäuden der HSMW ist für Studierende in diesem Zeitraum nur möglich, wenn sie an einer solchen funktionsraumgebundenen Lehrveranstaltung teilnehmen. Für diejenigen, die zuhause nicht über die notwendigen technischen oder infrastrukturellen Voraussetzungen verfügen, um an der synchronen Online-Lehre teilzunehmen, hat die HSMW mehrere Räume mit begrenzter Platzzahl für die Teilnahme an diesen Live-Lehrveranstaltungen freigegeben. Dies sind die Räume 8-102, 8-103, 3-019, 4-021, 4-053 und 2-103. Die Anwesenheitserfassung erfolgt mit den aus den Lehrveranstaltungen bekannten Kartenlesegeräten und der HSMW-Card. Beachten Sie bitte, dass die Kapazität der Räume begrenzt ist. So dürfen sich etwa in den Räumen 4-053 und 2-103 nur 10 Personen gleichzeitig aufhalten. Alle Studierenden sind deshalb aufgefordert solidarisch mit denjenigen zu sein, die auf diese Räume angewiesen sind.
  • Zu den in der neuen Corona-Verordnung geforderten triftigen Gründen zum Verlassen des eigenen Hauses gelten sowohl die Arbeitstätigkeit wie auch die Teilnahme an akademischen Lehrveranstaltungen. Bei Kontrollen innerhalb des Landkreises Mittelsachsen können Sie auf Ihrem Weg zum Campus mit der HSMW-Card diesen triftigen Grund nachweisen. Als Studentenausweis dient die HSMW-Card in Verbindung mit dem Personalausweis auch außerhalb des Landkreises Mittelsachsen zur Ausweisung dieser Gründe. Beschäftigte können zusätzlich im ZIP einen Nachweis herunterladen, der die Notwendigkeit der Mobilität zur dienstlichen Tätigkeit bescheinigt.

Für die Arbeit in Forschung, Management gilt, dass sie nach den bisher bekannten Hygiene- und Kontaktregeln weiterhin ausgeübt werden kann. Auch Lehrende, die zuhause beispielsweise nicht über die erforderliche technische Infrastruktur verfügen, können aus ihrem Büro lehren und dort arbeiten.
Für den weiteren Verlauf des Semesters ist geplant, ab dem 18. Januar 2021 wieder hybride Lehre und damit mehr Präsenz zu ermöglichen. Drei Wochen später beginnt ab dem 8. Februar die Prüfungszeit. Nach der Mobilität vieler Hochschulangehörigen in der Vorlesungsfreien Zeit, die bis zum 21. März dauert, wird die HSMW nach jetzigem Stand der Planung abermals mit überwiegender Online-Lehre ins Semester starten. Ab dem 19. April hoffen Hochschulleitung und Senat, dass die wärmere Witterung und hoffentlich verfügbare Impfstoffe es uns als HSMW erlauben, wieder weitgehend zum Präsenzbetrieb zurückzukehren.

25. November 2020: Pandemie-Beratung mit Senat erfolgt

Der Senat der Hochschule Mittweida und der Hochschulrat haben sich mit dem Rektorat über die nötigen Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie abgestimmt. Während an den anderen sächsischen HAW mittlerweile größtenteils maximal 10 Prozent der Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden, hat die HSMW sich seit Beginn des Wintersemesters dem Anspruch verschrieben, gleichzeitig die Gesundheit der Hochschulangehörigen zu schützen und die für die ausgezeichnete Lehre nötige Präsenz in den Lehrveranstaltungen auf dem Campus zu ermöglichen. Die Hochschule Mittweida agiert dabei weitgehend selbstverantwortlich, da die fast 100 Gesundheitsbehörden, die für die Hochschule in der gesamten Bundesrepublik nach dem Hauptwohnsitz der Hochschulangehörigen zuständig sind, der Entwicklung nicht mehr folgen konnten.

Das Corona-Board der HSMW arbeitet für diese erfolgreiche Umsetzung seit Wochen am Rande der Belastungsgrenze. Die Arbeitsgruppe erarbeitet seit April mit vollem Einsatz die nötigen Maßnahmen, schlägt sie den Gremien der HSMW zum Beschluss vor und übernimmt ihre Kommunikation und Umsetzung mit studentischen Hilfskräften, etwa im Rahmen der Kontaktnachverfolgung. Mit der Weihnachtspause steigt jedoch die Infektionsgefahr. Durch das Reisen zur Familie und den Aufenthalt am Heimatort werden Studierende und Beschäftigte vielfältige Kontakte haben. Eine mittelfristige Quarantänephase, in der digitale Lehre den allergrößten Teil der Lehrveranstaltungen ausmacht, ist deshalb unausweichlich, um das Wintersemester erfolgreich zu Ende zu führen, Kontakte an der HSMW nachzuverfolgen und Infektionsketten auch nach Weihnachten zu durchbrechen. Darüber hat das Rektorat mit dem Senat Einigkeit erzielt.

Ab dem 7. Dezember werden die Präsenzveranstaltungen deshalb nochmals reduziert. Es wird in dieser Phase nur noch eine begrenzte Zahl an Einzelterminen geben, für die Lehre in Präsenz auf dem Campus möglich ist. Die Fakultäten und Zentralen Einrichtungen beraten aktuell, welche Veranstaltungen in funktionsgebundenen Räumen mit einer Teilnehmerhöchstzahl von 10 Personen angeboten werden können. Bis zum Abend des 4. Dezember sollen die Stundenpläne kommuniziert werden.

Diese Phase der „digitalen Quarantäne“ vor und nach Weihnachten schützt die Familien aller Hochschulangehörigen. Sie ermöglicht uns als Hochschule auch, uns auf die Prüfungsphase vorzubereiten. Indem wir uns isolieren und Kontakte aufs absolut Notwendigste reduzieren, stellen wir für jeden individuell und für die gesamte HSMW im Rahmen des Möglichen sicher, dass alle die drei Wochen vor der Prüfungszeit – soweit nötig – und die Prüfungszeit selbst in Präsenz auf dem Campus verbringen können.

16. Oktober 2020: Unterstützung für und durch Lehrende

Alle Hochschulangehörigen sind während der Corona-Pandemie individuell verantwortlich, damit Lehren, Lernen, Forschen und Arbeiten auf dem Campus der HSMW in Präsenz möglich bleiben. Lehrende werden in ihrer Vorbild- und Verantwortungsposition durch ein neues Merkblatt zu den Hygiene- und Organisationsmaßnahmen unterstützt, das die wichtigsten Regeln für die Präsenzlehre im Wintersemester 2020/2021 nochmals komprimiert zusammenfasst.

Alle Lehrenden können zudem die Kommunikation unterstützen, indem sie die Studierenden aktiv an die wichtigsten Grundsätze erinnern. Integrieren Sie dazu gern die Hygiene-Hinweise als Startfolie Ihrer Präsentationen Ihrer Lehrveranstaltungen. Zur einfachen Einbindung in Powerpoint- und andere Dateien können alle Hochschulangehörigen die Hinweise als PPTX- oder als PNG-Datei herunterladen.

25. September 2020: Neue Organisations- und Hygienemaßnahmen für das Wintersemester

Die Vorlesungen des Wintersemesters 2020/2021 beginnen am 19. Oktober, doch schon ab dem 28. September gelten neue Organisations- und Hygienemaßnahmen. Sie vereinfachen einerseits den Zutritt zum Campus. Andererseits bilden sie durch die Konzentration auf die Nachverfolgbarkeit von Kontakten das Fundament, damit Lehre, Lernen, Forschung und Hochschulmanagement in Präsenz auf dem Campus möglich sind und bleiben.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Das hybride Wintersemester ermöglicht höhere Präsenzanteile: Lehre findet – soweit es die Kapazitäten zulassen – unter adäquaten Schutzmaßnahmen wieder auf dem Campus statt. Alle Angehörigen werden auf dem Campus zurückerwartet, auch wenn die Präsenzzeiten nach wie vor reduziert sein müssen.
  • Anwesenheiten müssen erfasst werden, um Kontakte identifizieren und Infektionsketten im Fall der Fälle durchbrechen zu können. Alle Hochschulangehörigen führen deshalb ihre HSMW-Karten stets mit sich. Externe Besucher werden in den Fakultäten und Einrichtungen konsequent erfasst.
  • Die AHA-Regeln sind weiter einzuhalten: Abstand + Hygiene + Alltagsmaske. Nur in Lehrveranstaltungen und in Büros/Arbeitsräumen darf der Mund-Nasen-Schutz abgesetzt werden, wenn der Mindestabstand dauerhaft gesichert sind.
  • Studierende, die in Pausen nicht nach Hause zurückkehren können oder dort keine adäquate Internetverbindung haben, finden eine begrenzte Anzahl an Arbeitsplätzen in den Räumen 3-019, 4-021, 8-102 und 8-103. Auch die HSB ist geöffnet.
  • Wer sich krank fühlt, bleibt zuhause. Wer Corona-Symptome zeigt, lässt sich unbedingt testen und informiert die HSMW via corona@hs-mitweida.de oder +49 3727 58 14 93.
  • Die Anwesenheit aller Beschäftigten kann im „Abwesenheitsprinzip“ erfasst werden: Zentral registriert wird dabei in Fakultäten und zentralen Einrichtungen, wer nicht in der HSMW arbeitet. Welches Prinzip genutzt wird, legen die Dekane, Leiter und Leiterinnen fest.

Die detaillierten Regelungen finden Sie auf den Unterseiten für Studierende, Lehrende und Beschäftigte.

26. Juni 2020: Blockwochen im Wintersemester 2020/2021 beginnen früher

Der Zeitraum der Blockwochen beginnt im Wintersemester 2020/2021 bereits am 21. September. Die beiden zusätzlichen Wochen werden genutzt, um die Lehrveranstaltungen aus dem Sommersemester 2020 nachholen zu können, die Präsenz auf dem Campus der Hochschule Mittweida erfordern. Auch die Vorbereitungslehrgänge für zukünftige Studierende der Hochschule Mittweida werden am 21. September beginnen. Ursprünglich hatte die HSMW in ihrer Planung vom 30. April als Starttermin für die Blockwochen den 5. Oktober vorgesehen. Durch den verlängerten Zeitraum für Blockwochen und Vorbereitungslehrgänge können die Lehrveranstaltungen räumlich und zeitlich entflochten werden, um die nötigen Hygienebedingungen zur Eindämmung der Pandemie aufrechtzuerhalten.

22. Juni 2020: Neue Regelungen zum digitalen Sommersemester

Das ungewöhnliche Sommersemester 2020 neigt sich dem Ende entgegen. Die teilweise schmerzhaften Beschränkungen und vor allem die Disziplin des überwiegenden Teils der Bevölkerung haben dazu beigetragen, dass mittlerweile Lockerungen in vielen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft verantwortbar sind, die Rücksicht nehmen auf viele berechtigte Interessen. Was im Großen gilt, gilt auch im – relativ – kleinen Maßstab unserer Hochschule.

Ab 22. Juni 2020 gelten deshalb neue Regelungen auf dem Campus der Hochschule Mittweida, die in die Informationen für Studierende, Beschäftigte und Lehrende als FAQ eingearbeitet wurden. Sie betreffen unter anderem die Anwesenheit auf dem Campus und Zutrittsregeln, die Maskenpflicht, die Pausenzeiten, die Hochschulbibliothek, die Arbeitsräume sowie Dienstreisen und die Zeiterfassung.

Die neuen Regelungen gelten vorbehaltlich eines weiteren günstigen Verlaufs. Sie ersetzen oder ergänzen die Dienstanweisungen vom 14. Mai 2020 sowie die allgemeine Richtlinie „Anwesenheit auf dem Campus im digitalen Sommersemester 2020“ vom 7. Mai 2020.

7. Mai 2020: Richtlinie zur Anwesenheit auf dem Campus im digitalen Sommersemester 2020

Die Hochschulleitung hat gemeinsam mit den Dekanen am 7. Mai 2020 die Richtline "Anwesenheit auf dem Campus im digitalen Sommersemester 2020 an der Hochschule Mittweida. (Studium, Lehre, Forschung, Management)" beschlossen.

Die Corona-Pandemie verhindert eine reguläre Durchführung des Sommersemesters 2020 an der Hochschule Mittweida. Die nationale und internationale Mobilität der Lehrenden und Studierenden zur Durchführung eines Präsenzsemesters befördert die Ausbreitung des Corona-Virus. Das Sommersemester wird daher als digitales Semester durchgeführt und um einzelne Präsenzelemente ergänzt.

In der Richtline geregelt sind unter anderem

  • die Präsenz von Professoren, Studierenden, Mitarbeiter, in Lehre und Forschung, dem Rektorat, dem Hochschulmanagement und den Fakultäten und Instituten in verschiedenen Zeiträumen
  • die Priorisierung möglicher Präsenzgenehmigungen,
  • Möglichkeiten des Zutritts zu den Gebäuden sowie das dafür nötige Prozedere,
  • Hygieneregeln auf dem Campus inklusive der Verfplichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken auf dem gesamten Campus und der Nutzung und Verteilung von Desinfektionsmitteln und Masken.

Die gesamte Richtline steht allen Hochschulangehörigen ab sofort zum Download als PDF zur Verfügung. Ergänzende Dienstanweisungen und Hinweise zur Umsetzung des digitalen Sommersemesters für einzelne Gruppen folgen.

Informationen zum Thema digitale Lehre und Prüfungen stehen weiterhin auf der Seite der Campus Mundus University bereit.

 

16. März 2020: Hochschule Mittweida stellt den gesamten Campus auf mobile Arbeit um

Die Hochschulleitung der Hochschule Mittweida hat nach der bereits erfolgten Umstellung auf digitalen Lehrbetrieb in Abstimmung mit der Landesrektorenkonferenz Sachsen beschlossen, ab Mittwoch, den 18. März, 12 Uhr in einen Standby-Betrieb überzugehen.

Alle Hochschulen im Freistaat schließen sich dieser Maßnahme an, die zunächst bis mindestens 4. Mai 2020 gilt.

Diese Maßnahme betrifft alle Bereiche der Hochschule in Lehre, Forschung und Hochschulmanagement. Sie betrifft alle Häuser inkl. Laserinstitut Hochschule Mittweida, Hochschulbibliothek, Mensa und Lothar-Otto-Sporthalle. Die Maßnahme ist bindend für alle Hochschulangehörigen!

Standby bedeutet, dass der Betrieb auf dem Campus auf die Aufrechterhaltung der Infrastruktur von digitaler Lehre und Kernvorgängen der Verwaltung sowie die Sicherung der Anlagen reduziert wird. Neben einem Kernteam werden alle Beschäftigten nicht mehr auf dem Campus aktiv sein können.

Lehren und Lernen werden weiter über digitale Angebote realisiert. Dieses Angebot wird sukzessive erweitert.

Wie bereits für die Studierenden und Lehrenden bedeutet das nun auch für einen Großteil der Beschäftigten den Übergang in die mobile Arbeit.

Wir informieren Studierende und Beschäftigte auf den mit dieser Seite verknüpften Unterseiten über die detaillierte Umsetzung für alle Gruppen (Möglichkeiten für mobile Arbeit, prüfungsrechtliche Aspekte usw.):

Bitte halten Sie sich auch von zuhause aus über diese Seite auf dem Laufenden und beachten Sie den Posteingang in Ihrem hs-mittweida.de-E-Mail-Postfach.

Allgemein gilt:

  • Allen Hochschulangehörigen (Studierenden, Beschäftigten), externen Dienstleistern und der Öffentlichkeit ist das Betreten der Hochschulgebäude untersagt. Die Türöffnung über die HSMW-Card wird abgeschaltet. Damit sind sämtliche Aktivitäten zu unterlassen, die mit Präsenz an der Hochschule verbunden sind. Das schließt die individuelle Labor- und Schreibtischtätigkeit ebenso ein wie Prüfungen, Workshops, Dienstberatungen und Termine externer Veranstalter, unabhängig von der Anzahl der beteiligten Personen.
  • Es gelten streng reglementierte Ausnahmen, die für die Sicherheit und die Aufrechterhaltung notwendiger Services vorgenommen werden.
  • Der Zugang zu den Hochschulgebäuden ist demnach ausschließlich dem Wachschutz sowie namentlich benannten Beschäftigten gestattet, die dazu durch die Hochschulleitung informiert werden.

Die Konsequenzen aus den Anstrengungen, die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, betreffen neben der wirtschaftlichen Dimension immer weitere Bereiche unseres persönlichen und gesellschaftlichen Alltags, auch wenn wir nicht von der Krankheit betroffen sind. Neben den individuellen Hygieneregeln und dem Verhalten nach Aufenthalten in Risikogebieten oder dem Kontakt mit möglicherweise Infizierten ist die Vermeidung von Mobilität und direkten Kontakten die wirksamste Maßnahme gegen die weitere schnelle Verbreitung des Coronavirus. Diese Verzögerung hilft, das Gesundheitssystem zu entlasten, und kann Leben retten.

In diesem Sinne bitten wir um Verständnis für diese Maßnahme und um Beachtung der getroffenen Regelungen.

Der Standby-Betrieb der Hochschule ist ein tiefer Einschnitt in das Hochschulleben und eine große Herausforderung für die ganze Hochschulfamilie. Gemeinsam wollen wir dieser Herausforderung begegnen und sie mit viel Mittweidaer Erfindergeist und Tatkraft bewältigen.

Schon heute danke wir Ihnen für Ihr Mitdenken und Mithandeln.

Ihnen allen und Ihren Familien wünschen wir das richtige Maß an Gelassenheit und vor allem Gesundheit.

Ihre
Ludwig Hilmer, Rektor
Sylvia Bäßler, Kanzlerin
Gordon Guido Oswald, Beauftragter des Rektors für studentische Angelegenheiten

11. März 2020: Start der Präsenzveranstaltungen ab 16. März verschoben

Die Hochschule Mittweida hat den Beginn der Präsenzveranstaltungen im Sommersemester 2020 um mindestens zwei Wochen verschoben. Inzwischen gibt es landesweit auch Überlegungen zu einer Verlängerung dieser Verschiebung.

Indem die Studierenden ihre Mobilität auf den sie direkt umgebenden Bereich begrenzen, helfen wir, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Hochschule Mittweida bittet die Studierenden daher nachdrücklich, aktuell nicht nach Mittweida anzureisen. Das gilt unabhängig davon, woher sie anreisen.

Die Hochschule wird nicht geschlossen! Die Verschiebung der Präsenzveranstaltungen des Sommersemesters 2020 (also der Vorlesungen, Seminare und Tutorien auf dem Campus) bedeutet, dass die Lehrveranstaltungen weiterhin durchgeführt werden können. Dafür werden die Lehrenden verstärkt auf digitale Angebote des E-Learning zurückgreifen. Informationen, wie Sie als Studierende ihre jeweiligen Lehrveranstaltungen wahrnehmen können, erhalten Sie von Ihren Fakultäten/Instituten und den Lehrenden.

Bereits begonnene Blockveranstaltungen werden bis auf Weiteres fortgesetzt. Der Forschungs- und der nicht präsenzgebundene Lehrbetrieb der Hochschule wird am 16. März planmäßig starten, bzw. fortgesetzt werden. Die Beschäftigten in den lehrunterstützenden und Service-Bereichen sowie im Hochschulmanagement nehmen ihre Aufgaben wahr. Hochschulbibliothek und Mensa sind ebenfalls geöffnet.

Die Hochschule Mittweida informiert an dieser Stelle spätestens am 23. März über den weiteren Zeitplan für die Aufnahme der Präsenzveranstaltungen.

Der für den 4. April geplante Studieninformationstag wird ebenfalls nicht als Veranstaltung auf dem Campus stattfinden. Stattdessen plant die Hochschule Mittweida eine digitale Alternative für Studieninteressierte, die sich einen Überblick über die Studienangebote verschaffen und Fragen stellen wollen. Auch hierzu wird es in Kürze weitere Informationen geben. Öffentliche Versanstaltungen wie das Campusfestival-Warmup am 19. März, die Öffentliche Ringvorlesung am 18. und 25. März sowie die Kinderuni am 28. März werden verschoben.

Wir werden weiterhin alle Angehörigen und Freunde der Hochschule Mittweida auf dem Laufenden halten und aktualisieren unsere Informationen vor dem Hintergrund der weiteren Verbreitung des Coronavirus auf dieser und den mit ihr verknüpften Unterseiten laufend.

Für weiterführende Fragen, die auf dieser und den untergeordneten Seiten nicht beantwortet werden, stehen mehrere Ansprechpartner in der Hochschule bereit, die auf den Unterseiten aufgeführt sind.