Informationen für alle Beschäftigten

FAQ

Die Vorlesungszeit im Sommersemester 2022 beginnt ab dem 21. März zunächst in digitalem Modus. Diese Festlegung wurde bereits im Januar getroffen, um trotz der erwartbaren Unsicherheit durch Änderungen am Infektionsschutzgesetz Planungssicherheit zu geben. Am 25. April 2022 kehrt die Hochschule Mittweida auch in der Lehre zur Präsenz auf dem Campus zurück. Die Prüfungsphase vom 11. bis 29. Juli ist als „Präsenzprüfungsphase“ geplant, die Fakultäten können die „Notfall-Prüfungsordnungen“ aber nutzen.

Die Möglichkeit, Schutzregeln an Hochschulen zu erlassen, ist laut dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes davon abhängig, dass der Landtag das betroffene Gebiet als Hot-Spot einstuft und beispielsweise Maskenpflicht und Abstandsgebote einführt. Ist dies für den Landkreis Mittelsachsen der Fall gelten die nachfolgenden Regeln automatisch auch ohne nochmalige Ankündigung.

Auch für die Zeit ohne Einstufung als Hot Spot ruft die Hochschulleitung zur Vorsicht auf: Abstand, FFP2-Masken und regelmäßiges Lüften schützen Sie, Ihre Kolleg:innen sowie ihre Familien und Freund:innen. Regelmäßige Tests helfen, die Gefahr einer Erkrankung und von Long Covid zu mindern. Das Testzentrum auf dem Campus bleibt deshalb weiterhin geöffnet.

Verpflichtende Schutzregeln an Hochschulen sind nach aktueller Gesetzeslage nur dann statthaft, wenn das betroffene Gebiet als Hot-Spot eingestuft wurde. Daher gilt, dass Masken- und Abstandspflicht nicht mehr gelten. Die Hochschulleitung empfiehlt dringend, weiterhin FFP2-Masken zu tragen, da sie nachweislich die Gefahr einer Infektion in beide Richtungen reduzieren.

Ebenso empfiehlt die Hochschulleitung, die 3G-Regel weiterhin freiwillig zu befolgen und regelmäßig (Selbst-)Tests durchzuführen, um alle Hochschulangehörigen vor einer Infektion zu schützen. Für den Zugang zur Hochschule gilt folglich empfehlend die 3G-Regel zunächst bis einschließlich 31. Mai. Ungeimpfte, nicht genesene Hochschulangehörige und Besucher:innen sind zum tagesaktuellen Test dringend angehalten. Das Testzentrum auf dem Campus bleibt deshalb vorerst weiter geöffnet. Die Häuser sind uneingeschränkt geöffnet, sodass der Zugang auch ohne die HSMW-Card möglich ist.

Bei Beschäftigten der Risikogruppen, die Tätigkeiten vor Ort ausüben, ist vom jeweiligen Vorgesetzten im Vorfeld eine Gefährdungsabschätzung durchzuführen. Für Rückfragen steht das Facility Management zur Verfügung.

Es gilt keine Testpflicht, stattdessen ruft die Hochschulleitung alle Hochschulangehörigen auf, sich weiterhin freiwillig zu testen oder testen zu lassen. Die Tests können im Testzentrum an der Hochschule Mittweida in Raum 4-050 absolviert werden. Geöffnet ist das Testzentrum ab sofort für Schnelltests

  • montags bis freitags: 7:30 – 9:00 Uhr,
  • samstags bis sonntags: 8:30 – 10:00 Uhr.

PCR-Tests sind täglich von 8:30 bis 9:00 Uhr möglich.

  • Studierende, die zwischen digitalen und Präsenz- Lehrverstaltungen wechseln und die digitale Lehre etwa aufgrund einer längeren Fahrtzeit nicht von zuhause wahrnehmen können, stehen die Arbeitsplätze in der Bibliothek zur Verfügung. Außerdem können einen der PC-Pools nutzen, wenn diese im Raumplan als frei markiert sind. Weiterhin steht der Pool 3-109 zur Verfügung.
  • Die Mensa bietet Speisen zum Verzehr vor Ort und zum Mitnehmen an. Aktuelle Informationen, auch zu abweichenden Regelungen in der Mensa, gibt es auf der Website des Studentenwerks.
  • Die Hochschulbibliothek ist geöffnet. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der HSB über die Details.

Zum Einhalten von Mindestabständen und dem Tragen von Schutzmasken rät die Hochschulleitung dringend, besonders wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Auch Tests auf eine Infektion sollten weiterhin unbedingt wahrgenommen werden.

Die generelle Home-Office-Pflicht durch die Regeln von Bund und Land ist ausgelaufen. Dort, wo sich eine Arbeit in mobiler Arbeit bewährt hat, ist die temporäre Fortsetzung weiterhin möglich. Dies bedarf der Absprache und Genehmigung mit den unmittelbaren Dienstvorgesetzten. In Fakultäten, zentralen Einrichtungen und im Hochschulmanagement ist darauf zu achten, dass den Studierenden bei der Rückkehr auf den Campus möglichst umfänglich und ausreichend Mitarbeitende als Ansprechpartner:innen im Studien- und Forschungsbetrieb zur Verfügung stehen.

Dienstlich bedingte Aufenthalte außerhalb der Hochschule und studentische Exkursionen sind wieder uneingeschränkt möglich. Bitte informieren Sie sich jedoch vor der Abreise über die geltenden Regelungen in der Zieldestination. Die Hochschulleitung empfiehlt vor Antritt der Reise die Testung aller Beteiligten.

Der eigenverantwortliche Umgang mit Erkältungssymptomen und Anzeichen einer Corona-Infektion bleibt unverändert. Er muss auch zukünftig unmittelbar in die Selbstisolation führen.

Studierende, deren Anwesenheit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, wenden sich bitte zunächst an ihre Lehrenden, um individuelle Lösungen zu ermöglichen. Vermittelnde Hilfestellung gibt es bei Bedarf über die Sozialkontaktstelle der Hochschule Mittweida.

Beschäftigte senden ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gescannt oder als Foto per E-Mail an dezpersonal@hs-mittweida.de und informieren ihre Fakultäten oder zentrale Einrichtungen. Das Original der Arbeitsungähigkeitsbescheinigung ist mit der Anlage zum Krankenschein per Post nachzureichen.