Informationen für Studierende
FAQ
Die Vorlesungszeit im Sommersemester 2022 beginnt ab dem 21. März zunächst in digitalem Modus. Diese Festlegung wurde bereits im Januar getroffen, um trotz der erwartbaren Unsicherheit durch Änderungen am Infektionsschutzgesetz Planungssicherheit zu geben. Am 25. April 2022 kehrt die Hochschule Mittweida auch in der Lehre zur Präsenz auf dem Campus zurück. Die Prüfungsphase vom 11. bis 29. Juli ist als „Präsenzprüfungsphase“ geplant, die Fakultäten können die „Notfall-Prüfungsordnungen“ aber nutzen.
Die Möglichkeit, Schutzregeln an Hochschulen zu erlassen, ist laut dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes davon abhängig, dass der Landtag das betroffene Gebiet als Hot-Spot einstuft und beispielsweise Maskenpflicht und Abstandsgebote einführt. Ist dies für den Landkreis Mittelsachsen der Fall gelten die nachfolgenden Regeln automatisch auch ohne nochmalige Ankündigung.
Auch für die Zeit ohne Einstufung als Hot Spot ruft die Hochschulleitung zur Vorsicht auf: Abstand, FFP2-Masken und regelmäßiges Lüften schützen Sie, Ihre Kolleg:innen sowie ihre Familien und Freund:innen. Regelmäßige Tests helfen, die Gefahr einer Erkrankung und von Long Covid zu mindern. Das Testzentrum auf dem Campus bleibt deshalb weiterhin geöffnet.
Verpflichtende Schutzregeln an Hochschulen sind nach aktueller Gesetzeslage nur dann statthaft, wenn das betroffene Gebiet als Hot-Spot eingestuft wurde. Daher gilt, dass Masken- und Abstandspflicht nicht mehr gelten. Die Hochschulleitung empfiehlt dringend, weiterhin FFP2-Masken zu tragen, da sie nachweislich die Gefahr einer Infektion in beide Richtungen reduzieren.
Ebenso empfiehlt die Hochschulleitung, die 3G-Regel weiterhin freiwillig zu befolgen und regelmäßig (Selbst-)Tests durchzuführen, um alle Hochschulangehörigen vor einer Infektion zu schützen. Für den Zugang zur Hochschule gilt folglich empfehlend die 3G-Regel zunächst bis einschließlich 31. Mai. Ungeimpfte, nicht genesene Hochschulangehörige und Besucher:innen sind zum tagesaktuellen Test dringend angehalten. Das Testzentrum auf dem Campus bleibt deshalb vorerst weiter geöffnet. Die Häuser sind uneingeschränkt geöffnet, sodass der Zugang auch ohne die HSMW-Card möglich ist.
Bei Beschäftigten der Risikogruppen, die Tätigkeiten vor Ort ausüben, ist vom jeweiligen Vorgesetzten im Vorfeld eine Gefährdungsabschätzung durchzuführen. Für Rückfragen steht das Facility Management zur Verfügung.
Es gilt keine Testpflicht, stattdessen ruft die Hochschulleitung alle Hochschulangehörigen auf, sich weiterhin freiwillig zu testen oder testen zu lassen. Die Tests können im Testzentrum an der Hochschule Mittweida in Raum 4-050 absolviert werden. Geöffnet ist das Testzentrum ab sofort für Schnelltests
- montags bis freitags: 7:30 – 9:00 Uhr,
- samstags bis sonntags: 8:30 – 10:00 Uhr.
PCR-Tests sind täglich von 8:30 bis 9:00 Uhr möglich.
Es gibt keine einschränkenden rechtlichen Bestimmungen. Trotzdem sollten alle Beteiligten weiterhin Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen.
Eine Erfassung der Anwesenheit durch die Lehrenden findet nicht mehr statt. Die Abstandsregeln während der Lehrveranstaltungen sind aufgehoben. Alle Kapazitäten werden genutzt, um im Sinne der Studierenden die Rückkehr zur Präsenzlehre zu ermöglichen. Wo möglich, sollten Abstände eingehalten werden. Wo nicht möglich, gilt die dringende Empfehlung, eine FFP2-Maske zum Selbst- und Fremdschutz zu tragen. Die Hochschulleitung appelliert an die Selbstverantwortung der Hochschulangehörigen und weist daraufhin, dass eine FFP2-Maske einen nachweislich deutlich höheren Schutz verspricht. Zudem sollten die Räume weiterhin regelmäßig stoßgelüftet werden.
Wo es sich bewährt hat, können digitale Lehrelemente weiterhin das Präsenzangebot begleiten. Hierbei ist in Fakultäten und zentralen Einrichtungen jedoch darauf zu achten, dass das Nebeneinander von Präsenz und Digitalangebot von den Studierenden zu bewältigen ist. Fakultäten und zentrale Einrichtungen stimmen dies mit ihren Lehrenden verantwortlich ab und genehmigen die geplanten digitalen Lehrelemente.
Bitte schauen Sie in Ihren Stunden- und Prüfungsplan im Web oder in der HSMWmobil-App. Ort und Zeit der Veranstaltungen sind dort eingetragen, Online-Elemente sind besonders gekennzeichnet.
- Studierende, die zwischen digitalen und Präsenz- Lehrverstaltungen wechseln und die digitale Lehre etwa aufgrund einer längeren Fahrtzeit nicht von zuhause wahrnehmen können, stehen die Arbeitsplätze in der Bibliothek zur Verfügung. Außerdem können einen der PC-Pools nutzen, wenn diese im Raumplan als frei markiert sind. Weiterhin steht der Pool 3-109 zur Verfügung.
- Die Mensa bietet Speisen zum Verzehr vor Ort und zum Mitnehmen an. Aktuelle Informationen, auch zu abweichenden Regelungen in der Mensa, gibt es auf der Website des Studentenwerks.
- Die Hochschulbibliothek ist geöffnet. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der HSB über die Details.
Der eigenverantwortliche Umgang mit Erkältungssymptomen und Anzeichen einer Corona-Infektion bleibt unverändert. Er muss auch zukünftig unmittelbar in die Selbstisolation führen.
Studierende, deren Anwesenheit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, wenden sich bitte zunächst an ihre Lehrenden, um individuelle Lösungen zu ermöglichen. Vermittelnde Hilfestellung gibt es bei Bedarf über die Sozialkontaktstelle der Hochschule Mittweida.
Beschäftigte senden ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gescannt oder als Foto per E-Mail an dezpersonal@hs-mittweida.de und informieren ihre Fakultäten oder zentrale Einrichtungen. Das Original der Arbeitsungähigkeitsbescheinigung ist mit der Anlage zum Krankenschein per Post nachzureichen.
Im Rahmen der Bewältigung der COVID-19-Pandemie gilt für Studierende, die vom Sommersemester 2020 bis zum Wintersemester 2021/2022 immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, eine von der Regelstudienzeit abweichende, um je ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit, gemäß §1 Sächsische Regelstudienzeitverordnung. Für das Sommersemester 2022 ist diese Verlängerung nach aktuellem Kenntnisstand nicht vorgesehen.
Das Wintersemester 2021/2022 wurde bei der Berechnung von Prüfungsfristen wie die vorangegangenen Semester seit dem Sommersemester 2020 nicht eingerechnet. Die Nichtanrechnung von Prüfungsleistungen vermied auch jedes Fristversäumnis durch eine Nichtwahrnehmung von Wiederholungsprüfungen. Alle laufenden Wiederholungsfristen verlängerten sich damit automatisch um das jeweils aktuelle Semester. Fristenbescheide ergingen für das jeweilige Semester nicht. Im Sommersemester 2022 ist die Fortführung dieser Maßnahme nicht vorgesehen.
Grundsätzlich gelten für Dual-Studierende dieselben Regelungen wie für andere. Die Studierenden, die im dualen Studienbetrieb studieren, absolvieren weiterhin die für diesen Zeitraum geplante Phase. Nähere Abstimmungen können und sollten mit dem Praxispartner sowie mit den Studiendekanen getroffen werden.
Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen für das Wintersemester finden, soweit möglich, in einer Mischung aus Online- und Präsenzlehre statt. Die Koordination und Bekanntgabe der Termine erfolgt durch die Kooperationspartner in Österreich, Studien- und Technologie Transfer Zentrum Weiz und Ingenium Education Graz.
Nähere Details zu den einzelnen Lehrveranstaltungen und Prüfungen erhalten Sie bei unseren Kooperationspartnern in Österreich per E-Mail:
Die aktuelle Situation ist in vielerlei Hinsicht ungewohnt und kann zur Belastung werden. Tipps und Tricks zum digitalen Lernen finden Studierende auf der Seite der Campus Mundus University. Zeitmanagement, Selbstmanagement und Tipps fürs "Homeoffice" sind ebenso dabei wie Informationen zum digitalen Angebot der Hochschulbibliothek und der Lernplattform OPAL. Vielleicht hilft auch das Konzept der Achtsamkeit dabei, Unbehagen und Angst abzubauen.
Selbsthilfe beginnt auch damit, sich untereinander zu unterstützen. Innerhalb der Hochschule haben einige Seminargruppen schon studentische Videokonferenzen am Abend organisiert, um sich untereinander auszutauschen.
Das Studentenwerk bietet zudem seine psychosoziale Beratung für Mittweidaer Studierende nun digital an und unterstützt damit, die Probleme zu bewältigen, die aus eigener Kraft nicht bewältigt werden können.
Der Stura unterstützt die Mittweidaer Studierenden während der Corona-Pandemie fortwährend - per Mail, Telefon, Social Media und Newsletter. Als Beauftragter des Rektorats für studentische Angelegenheiten übernimmt der Stura-Geschäftsführer zudem die Kommunikation vieler Informationen der Hochschulleitung an die Studierenden. Über die Angebote des Studentenwerks wie Beratungen per Telefon und E-Mail sowie die Hilfe bei finanziellen Engpässen informiert der Stura unter anderem per E-Mail.