Am 11. Dezember unterzeichneten Sachsens Ministerpräsident Stanislav Tillich und die 14 Rektoren der staatlichen sächsischen Hochschulen die Zuschussvereinbarung.
Der Freistaat Sachsen stattet die 14 staatlichen Hochschulen in den nächsten Jahren mit einem Gesamtbudget in Höhe von annähernd zwei Milliarden Euro aus. Damit sollen sie die ihnen übertragenen Aufgaben in Lehre, Forschung und Wissenstransfer erfüllen. Die Zuschussvereinbarung hat eine Laufzeit von Januar 2014 bis Dezember 2016.
Stimmen zum erreichten Kompromiss
Der Mittweidaer Rektor Ludwig Hilmer zeigte sich insgesamt zufrieden und würdigte den persönlichen Einsatz der Wissenschaftsministerin: "Sie hat auf der Zielgeraden der Verhandlungen einen Kompromiss ermöglicht, der den Hochschulen eine ordentliche Ausgangslage in der Diskussion um die mittel- und langfristige Personalentwicklung ab 2017 eröffnet."
"Mit der Zuschussvereinbarung schaffen wir die tragfähige finanzielle Grundlage, um die Einrichtungen für die kommenden Jahre gut auszustatten. Sie erhalten finanzielle und personelle Planungssicherheit bis zum Ende des Jahres 2016 und mehr eigene Gestaltungsfreiheit sowie Eigenverantwortung", sagte Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer.
Friedrich Albrecht, Rektor der Hochschule Zittau Görlitz und stellvertretender Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz würdigt die nach langen Verhandlungen zwischen den Rektoren und dem Freistaat gefundene Einigung: "Die Verhandlungen waren nicht immer einfach, aber auf Augenhöhe und vom beiderseitigen Ziel getragen, sie erfolgreich abzuschließen. Gelungen ist damit ein nachhaltiger Einstieg in eine neue Form der Hochschulsteuerung und -finanzierung, die dem globalen und regionalen Auftrag der sächsischen Hochschulen Rechnung trägt. Sicher ist, dass die Bedeutung von Forschung, Transfer und akademischer Fachkräftesicherung weiter wachsen wird. Eine wichtige Erfahrung für alle Rektorinnen und Rektoren war, dass es uns gelungen ist, unsere Positionen mit einheitlicher Stimme zu vertreten."
Hochschulen in der Pflicht
Die Hochschulen verpflichten sich gleichzeitig unter anderem zur jährlichen Aufnahme von 16.000 bis 20.000 Studienanfängern und zu Mindest-Studierendenzahlen - davon in Mittweida 5200 bis 6400. Aktuell sind 6200 Studierende an der Hochschule Mittweida eingeschrieben. Gleichzeitig sind die Hochschulen aufgefordert, weiter Personal abzubauen - zunächst 288 Stellen bis 2016. Die Hochschule Mittweida muss in diesem Zeitraum 10 Stellen streichen.
Weitere Forderungen an die Hochschulen sind die Profilschärfung ihrer Studiennagebote sowie die stärkere Vernetzung untereinander und mit anderen Akteuren der Wissensgesellschaft.
Die Zuschussvereinbarung ist gleichzeitig auch der Einstieg in die Neue Hochschulsteuerung gemäß dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz. Damit wird ab 1. Januar 2014 die Finanzierung der sächsischen Hochschulen auf das Drei-Säulen-Modell umgestellt. Die Einrichtungen erhalten dann ein Grund-, Leistungs- und Innovationsbudget.