Die Dekane der fünf Fakultäten an der Hochschule Mittweida unterzeichneten am Mittwoch im Rahmen der Sitzung des Senats Zielvereinbarungen mit der Hochschulleitung. Es sind die ersten Zielvereinbarungen in der seit September 2015 geltenden neuen Struktur der Hochschule mit fünf statt zuvor sechs Fakultäten. Diese neuen Zielvereinbarungen folgen den im April 2014 geschlossenen Vereinbarungen in der alten Struktur. Die Fakultäten hatten sie in der vergangen Monaten intern diskutiert und mit dem Rektorat individuell ausgehandelt.
Die Zielvereinbarungen regeln die hochschulinterne Verteilung von Mitteln für die Fakultäten in Abhängigkeit von der Erfüllung bestimmter Leistungskriterien. So sieht es das sächsische Hochschulfreiheitsgesetz vor.
Vorgeschichte: Vereinbarungen aller Hochschulen mit dem Freistaat
Vorausgegangen war die nach langen Verhandlungen Ende 2013 erreichte Unterzeichnung der Ziel- und Zuschussvereinbarungen zwischen dem Freistaat und allen staatlichen sächsischen Hochschulen. Die Vereinbarungen schrieben den Personalabbau bis zum Jahr 2016 fest, verpflichten die Hochschulen zu Mindest-Studierendenzahlen sowie dazu, ihr Profil im Hinblick auf das Gesamtangebot von Studienplätzen im Freistaat zu schärfen und stärker zusammenzuarbeiten. Die Zuschussvereinbarung war gleichzeitig auch der Einstieg in die neue Hochschulsteuerung. Damit wurde mit Jahresbeginn 2014 die Finanzierung der sächsischen Hochschulen auf das Drei-Säulen-Modell mit Grund-, Leistungs- und Innovationsbudget, das die sächsischen Hochschulen jedoch überwiegend als unverändert problematisch beurteilen.
Die Zielvereinbarungen mit den Fakultäten sollen helfen, die Verpflichtungen gegenüber dem Freistaat zu erfüllen, vereinbaren aber auch besondere Mittweidaer Ziele. Kriterien für die Mittelzuwendung innerhalb der Hochschule sind zum Beispiel die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Studiengängen der Fakultäten, die internationale Ausrichtung oder die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln und Personal außerhalb von Förderprogrammen.
Rektor Ludwig Hilmer bewertet den Abschluss der aktuellen Zielvereinbarungen als Zwischenschritt zu den geplanten langfristigen Vereinbarungen ab 2017, die dann die neue sächsische Hochschulplanung mit einer Abkehr vom aktuellen Stellenabbau flankieren sollen. "Unsere Fakultäten und ihre Dekane haben mittlerweile wertvolle Erfahrungen mit dem Instrument Zielvereinbarung gesammelt. Wir sind für eine selbstverantwortete Steuerung der Hochschule gut gerüstet.“
Wie die Fakultäten sollen nach dem sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz auch die zentralen Einrichtungen der Hochschule regelmäßig Zielvereinbarungen aushandeln. Als erste zentrale Einrichtung an der Hochschule Mittweida unterzeichneten im vergangenen Oktober die Professoren der Fachgruppe Physik/Lasertechnik für das Laserinstitut Hochschule Mittweida eine Zielvereinbarung, die das In-Institut mit dem Rektorat ausgehandelt hatte.