Krankenversicherung
Wenn du ein Studium an der Hochschule Mittweida aufnehmen willst, musst du deine Krankenversicherung informieren. Das erfolgt an der HSMW elektronisch. Das heißt, dass die Krankenkasse und die Hochschule die Daten zu Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel oder Beitragsänderungen elektronisch melden und austauschen. Die Studierenden werden zu Beginn und zum Ende des Studiums über den Datenaustausch informiert.
Angaben in der Online-Bewerbung
In der Online-Immatrikulation müssen Angaben zum Krankenversicherungsschutz gemacht werden. Bitte beachte hierzu die folgenden Hinweise:
Wähle versicherungspflichtig, wenn du für das Studium die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende in Anspruch nimmst oder familienversichert (über deine Eltern) bist und gib die Versichertennummer und die Krankenkasse an. Die Krankenversichertennummer befindet sich auf der Gesundheitskarte und ist ein alphanumerischer, zehnstelliger Wert mit einem Buchstaben an der ersten und Zahlen in den weiteren neun Stellen inklusive Prüfziffer. Sollten auf der Gesundheitskarte nach der zehnten Stelle weitere Angaben aufgeführt sein, z.B. -2, können diese weglassen werden.
Wähle befreit, wenn du versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig bist, z. B. wenn du privat versichert bist. Du musst dann keine weiteren Daten mehr erfassen.
Beantragung der digitalen Versicherungsbestätigung
Wenn du zu Beginn des Studiums gesetzlich krankenversichert bist, teile bitte deiner Krankenkasse mit, dass du ein Studium an der Hochschule Mittweida aufnehmen wirst. Gib hierzu die Absendernummer der Hochschule Mittweida H0001040 bei deiner Krankenkasse an.
Bist du zu Beginn deines Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann kontaktiere bitte unter Nennung unserer Absendernummer H0001040 deine letzte gesetzliche Krankenkasse. Diese muss uns bestätigen, dass du von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bist. Falls eine gesetzliche Versicherung bisher noch nie bestand, stellt diese Bescheinigung jede gesetzliche Krankenkasse aus.