Zugangsvoraussetzungen

Bachelor- und Diplomstudiengänge

Ein Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelor, Diplom) kann aufnehmen, wer über

  • die allgemeine Hochschulreife,
  • die fachgebundene Hochschulreife (für die entsprechende Fachrichtung) oder
  • die Fachhochschulreife verfügt.

Daneben bestehen weitere Möglichkeiten, Zugang zu einem Hochschulstudium zu erhalten. Diese sind auf der Seite zum Studieren ohne Abitur dargestellt. 

Masterstudiengänge

Um ein Masterstudium aufnehmen zu können, benötigst du einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, also einen Bachelor oder das Diplom. Die Art der Hochschule spielt dabei erstmal keine Rolle: Bewerber:innen von Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Berufsakademien haben die gleichen Voraussetzungen.

Neben diesen allgemeinen Zugangsvoraussetzungen können für Masterstudiengänge noch fachspezifische Zugangsvoraussetzungen bestehen. Diese sind auf den einzelnen Website der Studiengänge erklärt.

Zulassungsbeschränkungen

Wenn du die oben genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllst, bist du grundsätzlich berechtigt zu studieren. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass du auch in jeden Studiengang sofort einen Studienplatz bekommst. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zulassungsfreien Studiengängen und zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Zulassungsfreie Studiengänge

Um einen Studienplatz in einem zulassungsfreien Studiengang zu bekommen ist es nur wichtig, dass du dich rechtzeitig und vollständig online bewirbst. Alle Bewerber:innen, die innerhalb der Bewerbungsfrist und mit allen erforderlichen Unterlagen online eine Bewerbung einreichen, erhalten einen Studienplatz. Der NC oder andere Auswahlkriterien spielen dabei keine Rolle.

Die gute Nachricht: Fast alle Bachelorstudiengänge an der Hochschule Mittweida sind zulassungsfrei.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

In manchen Studiengängen bekommen wir regelmäßig mehr Bewerbungen, als Studienplätze zur Verfügung stehen. Für diese Studiengänge gibt es eine individuelle Kapazitätsgrenze. Mehr Bewerber:innen können nicht zugelassen werden.

Deshalb gibt es in diesen Studiengängen ein Zulassungsverfahren, um die geeignetsten Bewerber:innen zu finden. Das kann ganz unterschiedlich aussehen. Mal muss eine schriftliche Eigenpräsentation eingereicht werden, mal schauen wir nach Vorerfahrungen in bestimmten Bereichen. Wie genau das Zulassungsverfahren in den jeweiligen zulassungsbeschränkten Studiengang funktioniert, erfährst du auf den Websites der Studiengänge.