Krankenversicherung

Wer in Deutschland ein Studium aufnehmen will, muss schon vor der Immatrikulation nachweisen, dass eine Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Bitte beachte, dass wir Reisekrankenversicherungen nicht akzeptieren dürfen, sondern eine der Krankenversicherungen in Deutschland gewählt werden muss. Studierende unter 30 Jahren sollten eine gesetzliche Krankenversicherung wählen; die Hochschule Mittweida kooperiert im Rahmen der Gesundheitsförderung etwa mit der AOK Plus, die Informationen für internationale Studierende zum Thema Krankenversicherung gesammelt hat.

Studierende aus der Europäischen Union

Studierende aus EU-Ländern sowie Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien und der Schweiz haben wenig Aufwand. Sie legen ihre europäische Krankenversicherungskarte vor. In der Regel ist es die Standard-Karte, die auch im Heimatland verwendet wird. Zu erkennen ist sie an der blauen Rückseite mit den Europa-Sternen samt Länderkürzel.

Für die europäische Krankenversicherungskarte gibt es noch einige Übergangsfristen, in denen eine vorläufige Bescheinigung gültig ist. Wenn eine solche vorläufige Bescheinigung vorliegt, müssen diese von einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse bestätigt werden.

Studierende aus einem der Abkommensstaaten Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien

Für das Studium in Deutschland muss schon im Heimatland ein Anspruchsausweis beantragt werden, der für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts gültig ist. Dieser hat je nach Land unterschiedliche Namen:

Der jeweilige Anspruchsausweis muss anschließend einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland wie der AOK Plus digital übermittelt werden. Danach prüft die deutsche Krankenkasse und übermittelt anschließend die entsprechende Versicherungsmeldung an die Hochschule Mittweida. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen dauern.

Studierende aus anderen Ländern

EU-Studierende, die nicht in ihrem Heimatland versichert sind, und alle Studierenden, die aus einem anderen als den zuvor genannten kommen, müssen eine Krankenversicherung bei einer deutschen Krankenkasse abschließen. Der Nachweis einer abgeschlossenen Krankenversicherung ist Voraussetzung, damit die Hochschule Mittweida sie immatrikulieren darf; Reisekrankenversicherungen dürfen von uns nicht akzeptiert werden.

Wenn du unter 30 Jahre alt bist, schließt du eine Versicherung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der Vorteil: Die Ärzte rechnen die Behandlung direkt mit der Versicherung ab, es muss keine Rechnung selbst bezahlt werden.

Wenn du über 30 Jahre alt bist, schließt du eine private Krankenversicherung ab. Eine gesetzliche Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Die Krankenversicherung muss ab dem Semesterbeginn gültig sein, für das Wintersemester ist das der 1. September, für das Sommersemester der 1. März. Der Nachweis darüber ist verpflichtend und Voraussetzung für die Immatrikulation. Nach Abschluss einer Versicherung übermittelt die Krankenkasse den Nachweis automatisch digital an die Hochschule Mittweida, wobei dieser Vorgang mehrere Wochen dauern kann. Erst danach kann die Hochschule die Immatrikulation bestätigen.