Krankenversicherung

Studierende aus EU-Ländern legen Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder das bisher gültige Formular E111 (wurde jedoch weitestgehend durch die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt) vor. Für die Europäische Krankenversicherungskarte gibt es noch einige Übergangsfristen, in denen eine vorläufige Bescheinigung gültig ist. Wenn eine solche vorläufige Bescheinigung vorliegt, müssen diese von einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse bestätigt werden. Staatsangehörige aus der Türkei bringen das Dokument A/T11 mit und lassen es sich von einer deutschen Krankenkasse genehmigen. Jede gesetzliche Krankenkasse in Deutschland wird eine solche Bescheinigung ausstellen.

EU-Studierende, die nicht in ihrem Heimatland versichert sind, und alle Nicht-EU-Studierenden müssen eine Krankenversicherung bei einer deutschen Krankenkasse abschließen. Das sollte vor der Ankunft (online) oder unmittelbar nach der Ankunft in Deutschland passieren. Wenn du unter 30 Jahre alt bist, ist der Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung obligatorisch. Wenn du über 30 Jahre alt bist, kann  eine private Krankenversicherung abgeschlossen oder sich freiwillig gesetzlich versichert werden. Der Nachweis einer Krankenversicherung ist verpflichtend und Voraussetzung für die Immatrikulation. Bitte beachte: Reiseversicherungen werden für die Immatrikulation nicht akzeptiert!