Sprachnachweise

Anerkannte Deutschprüfungen

Als Nachweis der geforderten Deutschkenntnisse werden die folgenden Prüfungen anerkannt:

  • DSH - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer und staatenloser Studienbewerber-Gesamtnote mindestens DSH-2
  • TestDaF - mit mind. 2 x 4 und 2 x 3
  • FSP - Feststellungsprüfung zur Festsetzung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
  • C1-Prüfung des Goethe-Instituts
  • Kleines oder Großes Sprachdiplom des Goethe-Instituts
  • DSD - Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz KMK auf der Stufe II
  • Zeugnis telc Deutsch C1 Hochschule
  • PNDS - Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
  • ÖSD - Prüfung C1 Oberstufe

Wer an einer deutschen Schule das Abitur erworben hat oder das Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung FSP nachweisen kann, ist vom Nachweis der Sprachprüfung befreit. Außerdem gibt es weitere europäische Sekundarschulzeugnisse, welche als Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse anerkannt werden. Die Anerkennung bedarf immer einer Einzelfallentscheidung durch Zeugnisprüfung.

Anerkannte Englischprüfungen

Für komplett in Englisch angebotene Studiengänge müssen Sie Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.

Als Nachweise werden folgende Prüfungen anerkannt:

  • deutsches Abiturzeugnis mit Leistungskurs Englisch und mindestens der Note „gut“ (2,0 bzw. 11 Punkte) im Durchschnitt der letzten 4 Schulhalbjahre
  • international anerkannter Sprachtest:
    • TOEFL- internet based test (iBT oder iBT Home Edition) mindestens 79 Punkte, nicht älter als 2 Jahre
    • IELTS - Academic version (International English Language Testing System) mindestens Band 6.0
    • FCE- First Certificate in English

Wer einen Studienabschluss in englischer Sprache nachweist, benötigt keinen zusätzlichen Sprachnachweis.