Zugangsvoraussetzungen
Bachelor- und Diplomstudiengänge
Die Zeugnisprüfung erfolgt durch uns nach den Bewertungsrichtlinien der ZAB der Kultusministerkonferenz und das Ergebnis muss zu einer der drei Berechtigungen führen, damit eine Bewerbung an unserer Hochschule für ein Studium möglich ist:
- die Berechtigung für den direkten Hochschulzugang
- die Berechtigung für den Hochschulzugang (fachorientiert)
- die Berechtigung für den Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung (FSP)
Masterstudiengänge
Für einen Masterstudiengang kannst du dich bewerben, wenn du bereits einen ersten Hochschulabschluss nachweisen kannst.
Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen können für Masterstudiengänge noch fachspezifische Zugangsvoraussetzungen bestehen. Diese entnimmst du bitte den Beschreibungen der einzelnen Studiengänge.
Zulassungsbeschränkungen (numerus clausus)
In manchen Studiengängen liegen regelmäßig mehr Bewerbungen vor, als Studienplätze zur Verfügung stehen. Für diese Studiengänge kann eine Zulassungszahl festgelegt werden. Es findet dann ein Zulassungsverfahren statt, in dem die zur Verfügung stehenden Studienplätze unter allen Bewerbungen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich innerhalb der Bewerbungsfrist beworben haben, vergeben werden.
Zulassung
Wenn Sie alle Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Hochschule Mittweida erfüllen, erhalten Sie eine Zulassung. Damit beantragen Sie das Visum zum Zwecke des Studiums in Deutschland.
Bedingte Vorzulassung Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für das Studium an der Hochschule Mittweida noch nicht erfüllen, können Sie eine bedingte Vorzulassung erhalten. Mit diesem Bescheid beantragen Sie ebenfalls das Visum zum Zwecke des Studiums in Deutschland. Der Begriff "bedingte Vorzulassung" sagt aus, dass vor Studienbeginn Bedingungen zu erfüllen sind. Diese werden in der "bedingten Vorzulassung" benannt. Diese Bedingungen können zum Beispiel sein:
- Ablegen der Deutschprüfung DSH-2 (bei fehlendem Sprachnachweis) oder
- Ablegen der Feststellungsprüfung FSP (bei einer Hochschulzugangsberechtigung über die FSP).