Studieren ohne Abitur
Um ein Studium aufnehmen zu können, benötigt man in der Regel einen der folgenden Abschlüsse:
- allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- die fachgebundene Hochschulreife (für die entsprechende Fachrichtung)
- Fachhochschulreife
Außer den genannten Zugangsberechtigungen eröffnen auch berufliche Aufstiegsfortbildungen in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an der Hochschule den Hochschulzugang. Dazu regelt das Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) genaueres. Hierzu zählen u. a. Meisterprüfungen, Fortbildungsabschlüsse und entsprechende Abschlüsse von Fachschulen. In diesen Fällen erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die Hochschule nach Bewerbungseingang.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Studium auch ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich: Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf, ein Beratungsgespräch an der Hochschule sowie das Bestehen einer entsprechenden Zugangsprüfung.
Geltungsbereich
Hochschulen führen die Zugangsprüfung in eigener Verantwortung durch. Die Zugangsprüfung an der Hochschule Mittweida erfolgt nach einer Ordnung über die Zugangsprüfung. Mit Bestehen der Prüfung erwirbt man eine Hochschulzugangsberechtigung für das betreffende Studienfach (fachbezogen) an der betreffenden Hochschule (hochschulgebunden).