Gebühren

Auszug aus der Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der Hochschule Mittweida vom 1. Dezember 2010:

 

§ 7 Gebührenfreiheit

(1) Für Amtshandlungen der HSMW zur Begründung oder im Rahmen eines bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnisses sowie für Bescheinigungen, zu deren Erteilung eine Verpflichtung der HSMW besteht, werden keine Gebühren erhoben.    

(2) Die Gebührenfreiheit tritt nicht ein, soweit die Gebühr einem Dritten auferlegt werden kann oder auf Dritte umgelegt werden kann.

(3) Die der HSMW im Zusammenhang mit Amtshandlungen und Nutzungen entstehenden Auslagen sind auch bei Gebührenbefreiung zu erheben.

 

§ 11 Ermäßigung und Erlass von Gebühren
für Leistungen des Hochschularchivs


(1) Museen, Archiven, Bibliotheken oder ähnlichen Einrichtungen können Gebühren oder Entgelte für Leistungen des Hochschularchivs ermäßigt oder erlassen werden, wenn die Befreiung oder der Erlass auf Gegenseitigkeit beruht.


(2) Die Gebühren gemäß der Nummern 8.1 und 8.2 des Kostenverzeichnisses werden nicht erhoben, wenn die Erteilung der Auskünfte oder die Benutzung des Archivs


1. zu wissenschaftlichen, heimatkundlichen oder gemeinnützigen Zwecken,
2. in versorgungsrechtlichen Angelegenheiten,
3. im Wege der Amtshilfe oder
4. zu privaten Forschungen in dem den Nutzer selbst betreffenden Archivgut


erfolgt. Für familienkundliche Forschungen und Leistungen im Rahmen der Alumni-Pflege können die Gebühren gemäß der Nummern 8.1 und 8.2 des Kostenverzeichnisses ermäßigt oder erlassen werden, wenn die Forschungsergebnisse allgemein verbreitet und keine erwerbsmäßigen Zwecke verfolgt werden.


(3) Gebühren oder Entgelte für Nutzungsrechte (Nummer 8.5 des Kostenverzeichnisses) können ermäßigt oder erlassen werden, wenn die Nutzungsrechte für wissenschaftliche oder heimatkundliche Zwecke oder im Interesse der Hochschule Mittweida erteilt werden und gewerbsmäßige Zwecke damit nicht verbunden sind.

(4) Über die Ermäßigung oder den Erlass von Gebühren und Entgelten gemäß der Absätze 1 bis 3 entscheidet der Leiter des Hochschularchivs.

 

Gebührenordnung Anlage zu § 2 Abs. 1 - Kostenverzeichnis

Nr.GegenstandEUR
8Archiv
8.1Mündliche oder schriftliche Auskünfte, die über Hinweise zu Art, Umfang und Benutzbarkeit des Archivgutes hinausgehen, einschließlich der dazu erforderlichen Ermittlungen, sowie Ermittlung von Archivgut für die Durchführung von Reproduktionsaufträgen und für sonstige Nutzungszwecke, je angefangene Viertelstunde. Für erfolglose Ermittlungen werden ebenfalls Gebühren erhoben.5,00
8.2Benutzung von Archivgut im Archiv
8.2.1zu nichtgewerblichen Zwecken
am ersten Nutzungstag5,00
je weiterer Nutzungstag2,50
8.2.2zu gewerblichen Zweckendas Doppelte der Gebühr 8.2.1
8.3Fernleihe je Archivalieneinheit10,00
8.4Fotografische und repografische Arbeiten
8.4.1Grundgebühr pro Auftrag2,50
8.4.2Reproduktionen schwarz / weiß auf Normalpapier pro Seite
von losen, planliegenden Vorlagen oder aus BibliotheksgutGebühr 4.1.2
von fest formierten oder nicht planliegenden Vorlagen bis DIN A31,00
8.4.3Farbige Reproduktionen auf Normalpapier pro Seite
8.4.3.1von losen, planliegenden Vorlagen
bis DIN A41,00
DIN A32,00
8.4.3.2von fest formierten oder nicht planliegenden Vorlagen
bis DIN A42,00
DIN A34,00
8.4.3.3Kopien aus Bibliotheksgut bis
bis DIN A40,75
DIN A34,00
8.4.4Digitalisierung pro Seite
8.4.4.1von losen, planliegenden Vorlagen bis DIN A30,25
8.4.4.2von fest formierten oder nicht planliegenden Vorlagen bis DIN A31,00
8.4.4.3zuzüglich je Datenträger2,00
8.4.5Versand per Mail als Anhang je Datei0,10
8.4.6Rückvergrößerung vorhandener Rollfilme mittels Reader-Printer0,15
8.4.7Diapositive color, ungerahmt von planliegenden Vorlagen, Format 24 x 36 mm1,50
8.4.8

Zuschläge für Sonderleistungen und erhöhten Arbeitsaufwand je Einzelfall und angefangene Viertelstunde.

Zuschläge werden insbesondere für Wegezeiten erhoben, wenn Reproduktionen außerhalb des Archivs durchgeführt werden müssen.

5,00
8.5Nutzungsrechte
8.5.1zum Abdruck einer Kopie oder Reproduktion in Printmedien
8.5.1.1schwarz / weiß
Auflage
bis 2.00020,00
bis 5.00040,00
bis 20.00060,00
bis 50.00080,00
über 50.000 je begonnene 50.000100,00
8.5.1.2farbigdas Doppelte der Gebühr 8.5.1.1
8.5.1.3bei Neuauflagen und Neudruckendie Hälfte der Gebühr 8.5.1.1 oder 8.5.1.2
8.5.1.4zum Abdruck einer Kopie oder Reproduktion in Kalendern, auf Schutzumschlägen, Ansichts- und Glückwunschkarten u. ä. das Doppelte der Gebühr 8.5.1
8.5.1.5zum Abruck einer Kopie oder Reproduktion auf Plakaten oder zu sonstigen Werbezweckendas Fünffache der Gebühr 8.5.1
8.5.2zur Wiedergabe von Archivalien in audiovisuellen Medien
je Reproduktion von Dokumenten, Fotos und Ähnlichem25,00
je Wiedergabeminute von audiovisuellem Archivgut100,00

Die komplette Gebührenordnung ist unter diesem Link einzusehen.