Beschwerdeberatung für Studierende

Diskriminierung vermeiden

SächsHSG: §5 (5) Die Hochschulen berücksichtigen die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und tragen insbesondere dafür Sorge, dass alle Mitglieder und Angehörigen ungeachtet ihrer Herkunft und ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechtes, des Alters, der sexuellen Identität, einer Behinderung, einer chronischen Krankheit, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung gleichberechtigt an Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung im Rahmen ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten an der Hochschule teilnehmen können. Die Hochschulen stellen für ihre Mitglieder ein diskriminierungsfreies Studium oder eine diskriminierungsfreie berufliche oder wissenschaftliche Tätigkeit sicher. Sie wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf den Abbau bestehender Benachteiligungen hin. § 3 Absatz 4, § 7 Absatz 1, § 12 Absätze 1 bis 4 sowie § 13 Absatz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist, gelten für die Mitglieder und Angehörigen, die keine Beschäftigten sind, entsprechend.

Beratung

  • Verhinderung von Diskriminierung im Sinne der Benachteiligung aus Gründen der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität
  • Aufnahme und Prüfung von Beschwerden, transparente Behandlung und Entwicklung von Lösungsvorschlägen.
  •  Zusammenarbeit mit Vertrauenspersonen der Hochschule, welche Fälle nach AGG behandeln, wie Gleichstellungsbeauftragte, BEM-Beauftragte, Schwerbehindertenvertretung etc.
  • gemeinsame Lösungen erarbeiten und umsetzen

Eine Terminvereinbarung erfolgt per E-Mail oder Anruf. Mit Hilfe des Gedächtnisprotokolls können Sie Ihre Erlebnisse im Vorfeld strukturiert dokumentieren.