Nachteilsausgleich
Achtung: Die Frist für die Abgabe von Nachteilsausgleichen endet für das Wintersemester 2024/2025 am 20.12.2024 um 14.00 Uhr. Später eingereichte Anträge können nicht beachtet werden.
Die Frist für Terminvergaben bezüglich Erstberatungen zum Nachteilsausgleich endet am 06.12.2024. Terminvereinbarungen erfolgen per Mail oder Telefon, Beratungen sind auch digital möglich.
Zielgruppen
Die Konzeption zum Nachteilsausgleich ist eine Hilfestellung für
- Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
- Studierende mit Kind(-ern) und/oder zu pflegenden Angehörigen
- schwangere Studierende
- ausländische Studierende in besonderen Lebensumständen
Mit diesem Beitrag zur Förderung der Bildungschancengleichheit werden der Zielgruppe gleichwertige Studienbedingungen gewährleistet.
Unterstützung
Der Nachteilsausgleich soll die Zielgruppen bei der eigenverantwortlichen Strukturierung ihres Alltages zwischen Studium und Familienaufgaben bzw. bei der Bewältigung des Studienalltages mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung unterstützen.
Bitte beachten: Die Beantragung eines Nachteilsausgleiches ist ausschließlich nach vorheriger Erstberatung möglich.
Individuelle Hilfestellung
Bei Vorliegen einer konkreten Benachteiligung und auf Grundlage entsprechender Nachweise und Begründungen werden individuelle Maßnahmen zum Nachteilsausgleich erarbeitet und entsprechend umgesetzt.
Konzeption zur Förderung von SpitzensportlerInnen
Um eine individuelle, flexible und bedarfsgerechte Planung des Studienablaufes der an der Hochschule Mittweida studierenden SpitzensportlerInnen zu gewährleisten, wurde die Konzeption zum Nachteilsausgleich um unterstützende Maßnahmen für SpitzensportlerInnen ergänzt.
Auf der Grundlage des §4 "Leistungen der Hochschule" der Kooperationsvereinbarung "Partnerhochschule des Spitzensports" vom 20. 12. 1999, sind in der Ergänzung der Konzeption folgende Leistungen vorgesehen:
Studienplatzvergabe
- Vergabe des Studienplatzes über die Vorabquote bei einem studiengangbezogenen Zulassungsverfahren
Studienorganisation
- flexible, bedarfsgerechte Planung des Studienablaufes in Form eines persönlichen Studienablaufplanes, der mit der Fakultät abgestimmt und bei Erfordernis semesterweise per Studiengespräch konkretisiert wird
- Gewährung von zusätzlichen Urlaubssemestern bei Erfordernis
- Persönliche Unterstützung der/des Studierenden durch das Dezernat Studienangelegenheiten in organisatorischen Angelegenheiten und Rechtsfragen
- Schaffung personengebundener Teilzeitmöglichkeiten bzw. von Möglichkeiten, Leistungen im Externat zu absolvieren
- individuelle Organisation der Praxis- und Bachelorphase
Prüfungsangelegenheiten
- besondere Förderung des Studiums durch Mentoring auf individueller Basis
- individuelle Steuerung von Prüfungsterminen und Fristen
- Ermöglichung alternativer Prüfungsleistungen im speziellen Einzelfall