Inklusionsbeirat
Der Inklusionsbeirat übernimmt im Auftrag des Rektorates folgende Aufgaben:
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK
- Beratung bei der Umsetzung der Maßnahmen und bei Bedarf Bildung themenspezifischer Arbeitsgruppen.
- Übernahme der Funktion einer Anlaufzentrale für Anregungen zur Weiterentwicklung der inklusiven Hochschule. Die Mitglieder des Beirates werden entsprechend bekannt gemacht.
- Entwicklung und Verabschiedung des Aktionsplans der Hochschule Mittweida
Mitglieder des Inklusionsbeirates sind:
- Kanzlerin
- Prorektor Bildung
- Vertreter/in Personalrat
- Beauftragte/r für chronisch kranke und behinderte Studierende
- Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule
- Vertreter/in Studierendenservice
- Vertreter/in HoKo
- Vertreter/in des Zentrums für Information (ZIF)
- Vertreter des Dezernates Personalwesen
- Schwerbehindertenvertretung für Mitarbeiter/innen der Hochschule
- Vertreter/in StudentInnenRat
- Vertreter/in Studentenwerk