Ausleihe von Unterstützungsgegenständen
Ausleihe von Unterstützungsmitteln benachteiligter Studierender und Beschäftigter
Die Sozialkontaktstelle bietet bei Beeinträchtigungen im Studien- oder Arbeitsalltag durch Behinderungen und/oder chronische Erkrankungen einen Pool an Ausleihgegenständen zur Entlastung an.
Nach Vorlage eines Attests (Arzt, Krankenkasse o.ä.) kann das nötige Unterstützungsmittel ausgeliehen werden.
Hierfür muss das Formular zur Ausleihe von Unterstützungsgegenständen ausgefüllt und unterschrieben werden. Nach Ablauf der Maximal-Ausleihfrist gibt es die Möglichkeite diese zweimal zu verlängern. Die Ausleihfrist entnehmen sie bitte der folgenden Mittelübersicht:
- Ballkissen → Ausleihfrist 1 Woche
- Hörverstärker Set 840-TV, Sennheiser→ individuell nach Absprache
- mobile Leselampe → Ausleihfrist 1 Woche
- Keilkissen → Ausleihfrist 1 Woche
- digitale Leselupe → Ausleihfrist 2 Wochen
- ergonomische Tastatur → Ausleihfrist 4 Wochen
- ergonomische Computermaus → Ausleihfrist 4 Wochen