Nachteilsausgleich
Bitte beachten!
Achtung: Die Frist für die Abgabe von Nachteilsausgleichen endet für das Sommersemester 2024 am 07.06.2024 um 14.00 Uhr. Später eingereichte Anträge können nicht beachtet werden.
Die Frist für Terminvergaben bezüglich Erstberatungen zum Nachteilsausgleich endet am 24.05.2024. Terminvereinbarungen erfolgen per Mail oder Telefon, Beratungen sind auch digital möglich.
Bitte beachten Sie den Ablauf zur Beantragung eines Nachteilsausgleiches.
Ziel
Die Konzeption zum Nachteilsausgleich ist u. a. eine Hilfestellung für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung in besonderen Lebensumständen. Mit diesem Beitrag zur Förderung der Bildungschancengleichheit werden der Zielgruppe gleichwertige Studienbedingungen gewährleistet.
Unterstützung
Die Konzeption zum Nachteilsausgleich soll bei der Bewältigung des Studienalltages mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung unterstützen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, eine individuelle Beratung durch die Mitarbeiterinnen der Sozialkontaktstelle zum Thema Studienorganisation wahrzunehmen.
Individuelle Hilfestellung
Bei Vorliegen einer konkreten Benachteiligung und auf Grundlage entsprechender Nachweise und Begründungen werden individuelle Maßnahmen zum Nachteilsausgleich erarbeitet und entsprechend umgesetzt.