Beschwerdestelle für Beschäftigte nach §13 AGG
Rektoratsbeschluss vom 12.09.2023
Die Sozialkontaktstelle der Hochschule Mittweida wird durch Rektoratsbeschluss zur Beschwerdestelle, nach §13 AGG, für Beschäftigte der Hochschule benannt.
Aufgaben der Beschwerdestelle
- Verhinderung von Diskriminierung im Sinne der Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität
- Aufnahme und Prüfung von Beschwerden, transparente Behandlung und Entwicklung von Lösungsvorschlägen.
- Zusammenarbeit mit Vertrauenspersonen der Hochschule, welche Fälle nach AGG behandeln, wie Gleichstellungsbeauftragte, BEM-Beauftragte, Schwerbehindertenvertretung etc.
- Vorlage der Lösungen in der Hochschulleitung und Begleitung der Umsetzung ebendieser
Prozess
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 13 Beschwerderecht
(1) Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt fühlen. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der oder dem beschwerdeführenden Beschäftigten mitzuteilen. (2) Die Rechte der Arbeitnehmervertretungen bleiben unberührt.