Ergonomie
ERGONOMISCHE ÜBERPRÜFUNG
Die HSMW bietet Beschäftigten die Möglichkeit, Ihren Bildschirmarbeitsplatz hinsichtlich der Ergonomie überprüfen zu lassen. Herr Christian Mallick oder Frau Lisa-Marie Schreiber, ausgebildete Fachkräfte, prüfen Ihren Arbeitsplatz anhand eines Protokolls. Es geht um Ihr persönliches körperliches Wohlbefinden am Bildschirmarbeitsplatz. Oft können vor Ort Änderungen vorgenommen werden, welche Ihren Sitzkomfort verbessern. Auch ggf. Anschaffungsvorschläge und gesundheitliche Themen zur Ergonomie werden in diesem Termin besprochen.
Nutzen Sie diese Chance!
Bei Fragen oder Interesse an einer Terminbuchung melden Sie sich gern unter:
Rahmenbedingungen
Das Gesundheitsmanagement der HSMW fördert die Anschaffung zu 25 % und max. 200 Euro pro Beschäftigten. Ein Zuschuss wird für alle ergonomischen Arbeitsmittel, wie beispielsweise Sitzkissen, Fußbänke, spezielle Tastaturen oder die Anschaffung von Möbeln wie Stühle oder höhenverstellbare Tische gewährleistet.
(1) … wenn vorab eine ergonomische Arbeitsplatzüberprüfung durch Christian Mallick oder Lisa-Marie Schreiber stattgefunden hat (Anfrage über gesundheit@hs-mittweida.de)
(2) …wenn der oder die Beschäftigte mindestens 3 Tage/Woche in Präsenz am Arbeitsplatz ist
Werden die genannten Rahmenbedingungen nicht eingehalten wird der Zuschuss abgelehnt.
Ihr ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz an der HSMW
Liebe Beschäftigte, im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick zum Thema Ergonomie an der Hochschule Mittweida und mit welchen Schritten wir für Sie einen optimalen Arbeitsplatz gewährleisten wollen.
1. Anfrage
Wenn Sie eine ergonomische Überprüfung Ihres Bildschirmarbeitsplatzes wünschen, bitten wir Sie eine Anfrage per E-Mail an das Team des Gesundheitsmanagements (gesundheit@hs-mittweida.de) oder Ihrer Fakultät/ Struktureinheit zu stellen.
2. Terminvereinbarung
Die Koordination eines Termins mit den ausgebildeten Fachkräften Herrn Christian Mallick oder Frau Lisa-Marie Schreiber für die Arbeitsplatzbegehung bei Ihnen im Büro wird vom Team des Gesundheitsmanagements übernommen.
3. Arbeitsplatzüberprüfung
Die Beratung und Überprüfung des Arbeitsplatzes finden im jeweiligen Büro der Beschäftigten statt. Hierbei wird vorrangig die Optimierung und Einstellung der Arbeitsmittel angestrebt. Ist dies nicht möglich, wird eine Empfehlung für die Anschaffung eines ergonomischen Arbeitsmittels von Herrn Mallick oder Frau Schreiber ausgesprochen. Eine einheitliche Durchführung der Arbeitsplatzbegehungen wird durch ein standardisiertes Protokoll (siehe Anhang) gewährleistet.
4. Übermittlung der Ergebnisse
Das Protokoll der Arbeitsplatzbegehung wird von Herrn Mallick oder direkt von Frau Schreiber (Mitarbeiterin BGM) an das Gesundheitsmanagements zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Es wird geprüft, ob Bestandsmöbel aus dem Lager der Hochschule Mittweida für die Verbesserung des ergonomischen Arbeitsplatzes des Beschäftigten eingesetzt werden können.
5. Empfehlung zur Anschaffung/ Optimierung
Das Team des Gesundheitsmanagements tritt in Kontakt mit dem Beschäftigten bezüglich der Anschaffung des ergonomischen Arbeitsmittels. Dabei wird entschieden, ob der Beschäftigte eigenständig mit dem jeweiligen Vorgesetzten über die Anschaffung und die damit verbundenen restlichen Kosten, die von der jeweiligen Fakultät übernommen werden müssen, spricht oder das Team des Gesundheitsmanagements diesen Schritt übernimmt.
6. Beschaffung / Kostensplittung
Für die Beschaffung des ergonomischen Arbeitsmittels ist die jeweilige Fakultät bzw. Struktureinheit selbst zuständig. Es muss eine Bedarfsanforderung an den Bereich „Beschaffung“ gestellt werden. In dieser ist die Aufsplittung der Kosten aufzulisten, in der die Übernahme der Kosten von 25 Prozent und maximal 200 Euro des Gesundheitsmanagements hervorgehen.
7. Lieferung/ Aufbau
Die Koordination der Lieferung und der Aufbau des ergonomischen Arbeitsmittels erfolgt über die jeweilige Fakultät bzw. Struktureinheit.
8. Zahlung und Zuschuss
Die offenen Kosten des beantragten ergonomischen Arbeitsmittels werden durch die jeweilige Fakultät übernommen. Das Gesundheitsmanagement der HSMW fördert die Anschaffung zu 25 % und maximal 200 Euro pro Beschäftigten. Ein Zuschuss wird für alle ergonomischen Arbeitsmittel, wie beispielsweise Sitzkissen, Fußbänke, spezielle Tastaturen oder die Anschaffung von Möbeln wie Stühle oder höhenverstellbare Tische gewährleistet. Sobald die Rechnung des jeweiligen Sachverhalts vom Dezernat Haushalt an das Gesundheitsmanagement übermittelt wurde, wird die festgesetzte Summe freigeben.