Aktuelles
Programmstart für Gründerinnen ab Januar 2025 – Jetzt informieren und teilnehmen!
Auch in diesem Jahr hat sich SAXEED-Mittweida auf das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiiert Förderprogramm “EXIST-Women” beworben. Das Programm unterstützt gezielt Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf dem Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit.
EXIST-Women bietet umfassende Unterstützung in der Gründungsphase, darunter:
- Workshops, Beratungen und Veranstaltungen, die wichtige Kenntnisse für die Unternehmensgründung vermitteln.
- Professionelles Coaching und Mentoring durch erfahrene Start-up-Expert:innen, die mit Rat und Fachwissen zur Seite stehen.
- Finanzielle Zuschüsse und Stipendien, die eine stabile Grundlage während der Programmlaufzeit bieten.
- Individuelle Betreuung durch persönliche Ansprechpartner:innen, die den gesamten Prozess begleiten.
Die Initiative, für die der Bund 2023 insgesamt 6,5 Millionen Euro bereitstellt, soll nicht nur den Frauenanteil in der deutschen Gründungslandschaft erhöhen, sondern auch die Diversität und Innovationskraft in der Start-up-Szene nachhaltig stärken. Ziel ist es, mehr Frauen als Geschäftsführerinnen und Gesellschafterinnen innovativer Unternehmen zu gewinnen.
Mit unserem Engagement im EXIST-Women-Programm möchten wir Frauen an der Hochschule Mittweida ermutigen, ihre Ideen zu verwirklichen und die ersten Schritte in die Selbstständigkeit zu wagen. Interessierte Studentinnen, Wissenschaftlerinnen und Mitarbeiterinnen sind herzlich eingeladen, ab Januar 2025 Teil dieses Förderprogramms zu werden.
Weitere Informationen zum EXIST-Women-Programm finden sie unter www.exist.de. Auch können sie das SAXEED-Team der Hochschule Mittweida direkt kontaktieren. Die direkte Ansprechpartnerin ist Jasmin Harlaß: jharlass@hs-mittweida.de.
Gleichstellung geht nur zusammen!
Das Gleichstellungsteam der HSMW hat am 27.08.2024 eine Befragung unter allen HSMW-Mitarbeitenden durchgeführt. Ziel dieser Evaluation war es, den Ist-Stand zum Thema Gleichstellung zu ermitteln sowie Erwartungen und Wünsche der Kolleg:innen an die Gleichstellungsbeauftragten zu erfahren.
Die folgenden zwei Grafiken zeigen die entsprechenden Ergebnisse und dienen als Grundlage zur Fortschreibung des Gleichstellungskonzeptes der HSMW für den Zeitraum 2025 – 2030.
Insgesamt haben 227 Mitarbeitende an der Befragung teilgenommen. Die Grafik zeigt die Verteilung der Stimmen bezüglich der persönlichen Einstellung zur Gleichstellung der Geschlechter. Hieraus resultiert eine grundlegende Wichtigkeit (72,3% aller Stimmen). Ein deutlich geringerer Teil der Mitarbeitenden hält die Gleichstellung von Geschlechtern für eher unwichtig/ unwichtig (27,8% aller Stimmen).
Die zweite Grafik spiegelt die häufigsten (offenen) Antworten der befragten Mitarbeitenden in Bezug auf deren Erwartungen und Wünsche gegenüber dem Gleichstellungsteam der HSMW wider. So ergaben sich fünf zentrale Aufgabenbereiche mit entsprechenden Unterpunkten. Alle zentralen Aufgaben wurden in der Fortschreibung des Gleichstellungskonzeptes der HSMW berücksichtigt.
Mentoring-Initiative in Sachsen: Frauen fördern, Bürgermeisterinnen werden
Nur 11 Prozent der Bürgermeister:in-Posten in Sachsen sind mit Frauen besetzt. Um diese Zahl zu erhöhen, startet der Verein Frauen aufs Podium im Rahmen des Modellprojekts »Bürgermeisterin im Fokus« ein Mentoring-Programm.
Frauen, die den Beruf der Bürgermeisterin für sich entdecken wollen, können sich als Mentee bewerben. Auch Frauen, die bereits konkrete Pläne haben, in naher Zukunft zu kandidieren, sind willkommen.
Das einjährige Programm wird vom Staatsministerium der Justiz und für Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) gefördert. Es umfasst Schnuppertage und Reflexionsmöglichkeiten mit amtierenden Bürgermeisterinnen, Workshops sowie eine Vernetzung in Erfolgsteams mit Peer-to-Peer Coaching.
Die Auftaktveranstaltung findet am 15. Juni 2024 in Chemnitz statt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Friederike Fröhlich gerne zur Verfügung: 0163-7724988.
Mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen - Selbstverpflichtung der deutschen Hochschulen
Beschluss der 38. HRK-Mitgliederversammlung am 14.5.2024
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat einen Beschluss gefasst, in dem sich die Hochschulen zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen verpflichten.
Die deutschen Hochschulen, die in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) organisiert sind, haben sich darauf geeinigt, weiterhin gegen strukturelle Geschlechterungleichheiten vorzugehen und eine angemessene Geschlechterverteilung bei Professuren zu erreichen. In einer Resolution, die am 14.05.2024 in Fulda verabschiedet wurde, legt die HRK-Mitgliederversammlung konkrete Ziele und Handlungsfelder fest. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, einen kulturellen und strukturellen Wandel an Hochschulen zu fördern, um mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Diese Entschließung hat den Charakter einer Selbstverpflichtung.
Um die Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen zu verbessern, empfiehlt der HRK-Beschluss vor allem, Frauen in den frühen Phasen ihrer wissenschaftlichen Karriere aktiver zu rekrutieren, um den Kreis der potenziellen Kandidat:innen zu vergrößern. Weitere Maßnahmen umfassen die Einführung geschlechtergerechterer Berufungsverfahren und Vergütungsstrukturen sowie die institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung. Zudem ist ein konsequentes Monitoring dieser Maßnahmen erforderlich, um die Erreichung der Ziele zu gewährleisten.
Hier erfahren Sie mehr über den Beschluss der 38. HRK-Mitgliederversammlung.
Professorinnenprogramm 2030 für die Hochschule Mittweida bewilligt
Der Weg ist lang, aber die HSMW ist abermals einen wichtigen Schritt in der gendersensiblen akademischen Personalentwicklung gegangen. Wir haben in der 1. Auswahlrunde zum Professorinnenprogramm 2030 mit unserem Konzept überzeugt, das darauf abzielt, die Gleichstellung der Geschlechter an der HSMW strukturell stärker zu verankern.
Der Erfolg in der ersten Runde bedeutet, dass wir eine Anschubfinanzierung für bis zu drei neu berufene Professorinnen erhalten und bei erfolgreicher Berufung, Mittel für gleichstellungsfördernde Maßnahmen einsetzen können.
Ziel des von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) aufgelegten Förderprogramms ist es unter anderem, die Zahl der Professorinnen und den Anteil von Frauen in Spitzenpositionen an Hochschulen dynamisch in Richtung Parität zu erhöhen.
Die HSMW war in der Vergangenheit bereits zweimal im Professorinnenprogramm erfolgreich. Die aktuelle Förderung durch das Professorinnenprogramm endet im Juli dieses Jahres.
Sachsen hat ein neues Gleichstellungsgesetz bekommen
Nach 30 Jahren wurde auf der Plenarsitzung im Sächsischen Landtag das aktualisierte Gleichstellungsgesetz für den Öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen verabschiedet. Das Gesetz ist am 01.01.2024 in Kraft getreten, gleichzeitig tratt das bisherige Frauenförderungsgesetz außer Kraft.
In den letzten Jahren waren viele bemüht, das Gesetz auf den aktuellen Stand zu bringen. Am 20. September 2023 wurde es verabschiedet. Über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Ebenen und Bereichen des öffentlichen Dienstes hinaus möchte der Freistaat Sachsen Chancengerechtigkeit für alle Bediensteten mit Familien- und Pflegeaufgaben herstellen. Weitere Informationen finden Sie hier.