Service für Menschen mit Behinderung / chronischer Erkrankung
Wir begleiten Menschen mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung in Studium und Beruf. Mit gezielten Maßnahmen tragen wir zur Integration benachteiligter Menschen in der Hochschule bei. Im Rahmen des Nachteilsausgleiches für Studierende mit Behinderung/ chronischer Erkrankung berät und unterstützt unser Team bei der Antragstellung eines Nachteilsausgleiches und kümmert sich um die organisatorische Umsetzung.
UN-Behindertenrechtskonvention
Beratung und Unterstützung
- Organisation und Finanzierung der Unterstützung in Studium und Alltag
- Gewährung technischer und personeller Hilfen → Ausleihe von Unterstützungsmitteln
- Hilfe beim Umgang mit Ämtern und Institutionen
- Hilfe bei der Bewältigung persönlicher Probleme und Krisensituationen
- Unterstützung bei der Organisation von Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleiches
- SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Inklusionsbeirat
Der Inklusionsbeirat übernimmt im Auftrag des Rektorates folgende Aufgaben:
1. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK
2. Beratung bei der Umsetzung der Maßnahmen und bei Bedarf Bildung themenspezifischer Arbeitsgruppen.
3. Übernahme der Funktion einer Anlaufzentrale für Anregungen zur Weiterentwicklung der inklusiven Hochschule. Die Mitglieder des Beirates werden entsprechend bekannt gemacht.
4. Entwicklung und Verabschiedung des Aktionsplans der Hochschule Mittweida
Mitglieder des Inklusionsbeirates sind:
Kanzlerin
Prorektor Bildung
Vertreter:in Personalrat
Beauftragte:r für chronisch kranke und behinderte Studierende
Gleichstellungsbeauftragte:r der Hochschule
Vertreter:in Studierendenservice
Vertreter:in HoKo
Vertreter:in des Zentrums für Information (ZIF)
Vertreter:in des Dezernates Personalwesen
Schwerbehindertenvertretung für Mitarbeiter:innen der Hochschule
Vertreter:in Student:innen-Rat
Vertreter:in Studentenwerk