Ausleihe von Unterstützungsgegenständen
Die Sozialkontaktstelle bietet bei Beeinträchtigungen im Studien- oder Arbeitsalltag durch Behinderungen und/oder chronische Erkrankungen einen Pool an Ausleihgegenständen zur Entlastung an.
Nach Vorlage eines Attestes (Arzt, Krankenkasse o.ä.) kann das nötige Unterstützungsmittel ausgeliehen werden.
Hierfür muss das Formular zur Ausleihe von Unterstützungsgegenständen ausgefüllt und unterschrieben werden. Nach Ablauf der Maximal-Ausleihfrist gibt es die Möglichkeit, diese zweimal zu verlängern. Die Ausleihfrist entnehmen Sie bitte der folgenden Mittelübersicht:
Ballkissen → Ausleihfrist eine Woche
Hörverstärker Set 840-TV, Sennheiser→ individuell nach Absprache
mobile Leselampe → Ausleihfrist eine Woche
Keilkissen → Ausleihfrist eine Woche
digitale Leselupe → Ausleihfrist zwei Wochen
ergonomische Tastatur → Ausleihfrist vier Wochen
ergonomische Computermaus → Ausleihfrist vier Wochen