Projektstand Dezember 2020
Trotz der Corona-Pandemie geht das Leben an der Hochschule Mittweida weiter - auch in unserem Projekt. Gemeinsam mit unseren studentischen Hilfskräften arbeiten wir derzeit an der Projektdokumentation, an den beiden Filmen zur Erklärung „Was ist ein anderer Leistungsanbieter“- einmal barrierefrei für Menschen mit Behinderung, einmal als Erklärfilm für Landwirt*innen. Parallel dazu nimmt auch das Handbuch langsam Gestalt an, das zum Projektende für Landwirte zusammenfassen soll „Wie kann ich Anderer Leistungsanbieter werden“. Einige Neuigkeiten gibt es auch noch:
Landwirtschaft und Soziales
Auf Einladung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) konnte das InnoLAWI-Team im Oktober vor Ort die bisherigen Projektergebnisse sowohl dem SMEKUL als auch dem Sozialministerium vorstellen. Dabei wurde auch der, von den Ergebnissen abgeleitete Handlungsbedarf diskutiert. Einen Folgetermin soll es im Frühjahr 2021 geben, um weiter gemeinsam zu besprechen, wie Beratung, Begleitung und Vernetzung von Landwirtschaft und Menschen mit Behinderung weiter verstetigt werden kann.
InnoLAWI zu Coronazeiten
Bedingt durch die derzeitige Pandemiesituation mussten wir leider auch im Rahmen unseres Projekts Abstriche machen. Dazu zählt, dass die für November geplante Veranstaltung auf der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina „Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen als Anderer Leistungsanbieter“ auf das kommende Frühjahr verschoben wurde.
ALA in der Landwirtschaft muss bekannter werden
Dank technologischer Möglichkeiten wie Zoom-Konferenzschaltungen war es uns trotzdem möglich, viele Kontakte zu unseren Partnern und Betrieben zu pflegen. So fanden im November und Dezember intensive Gespräche mit unserem interdisziplinären Projektbeirat statt, wobei wir die bisherigen Projektergebnisse auswerten und weitere notwendige Schritte im Projekt besprechen konnten. Klar wurde hierbei unter anderem, dass der Bekanntheitsgrad des Anderen Leistungsanbieters in der Landwirtschaft mit mehr Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden muss.
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Wir wünschen den Teilnehmenden der Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) weiterhin viel Erfolg bei den Prüfungen. Der Prüfungszeitraum erstreckt sich bis in das neue Jahr, mehrere Teilprüfungen müssen abgelegt werden. Die Weiterbildung zur gFAB ist eine sozialpädagogische Zusatzqualifikation, die von der Werkstattverordnung (WVO) gefordert wird. Im Rahmen des Anderen Leistungsanbieters machen die ausgebildeten Fachkräfte Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung. Sie gestalten die Eingliederung, planen und begleiten Bildungs- und Beschäftigungsprozesse sowie Kommunikation und Zusammenarbeit. Im Zentrum der Arbeit steht hierbei stets der Mensch.