Wahlen

Bei Fragen und Problemen steht der studentische Wahlausschuss unter stura-wahlen@hs-mittweida.de zur Verfügung.

 

Ablauf 2024 

22.10.12.11. 16:00Einreichung Wahlvorschläge
08.,11. und 12.11 Einsicht in das Wählerverzeichnis (siehe unten)
12.11. 16:00Schließung Wählerverzeichnis
19.11.spätestens Bekanntgabe der zugelassen Wahlvorschläge
03.12. 09:0005.12. 16:00Wahl der Fachschaftsräte (parallel zur Wahl der studentischen Vertreter in den Fakultätsräten der Hochschule durch den Wahlleiter/Kanzler)

Studierende, die an der HSMW gem. § 51 Abs. 1 SächsHSG mehr als einer Mitgliedergruppe (bspw. Mitarbeitern) angehören UND als solches Mitglied in einem Gremium für diese Mitgliedergruppe sind, werden vom studentischen Wahlleiter hiermit auf die Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Mitgliedschaften (passives Wahlrecht) hingewiesen (§7 Abs. 3 Wahlordnung der Studentenschaft).

Folgende Termine stehen zur Einsicht in das Wählerverzeichnisses (Büro StuRa, 4-201) zur Verfügung:

  • Freitag, 08.11.2024 09:00-12:00
  • Freitag, 08.11.2024 13:00-16:00
  • Montag, 11.11.2024 09:00-12:00
  • Montag, 11.11.2024 13:00-16:00
  • Dienstag, 12.11.2024 09:00-12:00
  • Dienstag, 12.11.2024 13:00-16:00

Solltet ihr diese Möglichkeit wahrnehmen wollen, sendet bitte eine Email mit dem beabsichtigten Einsichtstermin (ca. 5min) an stura-wahlen@hs-mittweida.de.

Die Schließung des Wählerverzeichnisses erfolgt am 12.11.2024 um 16:00.

Wahlausschuss des Studierendenrates

Vertreter im Wahlausschuss des Studierendenrates:

  1. Benedikt Titze
  2. Maximilian Schulze
  3. Justin Zierock
  4. Maximilian Döscher
  5. Florian Spitzbarth

Wahlleiter: Florian Spitzbarth
Stellv. Wahlleiter: Benedikt Titze

Wahlen Allgemein

Für die Wahlen an der Hochschule gibt es einerseits den Wahlausschuss der Hochschule und andererseits den studentischen Wahlausschuss. In diesem befinden sich unter anderen zwei Mitglieder des Studierendenrates. Die Hochschule ist verantwortlich für die Wahlen des/der

  • Gruppenvertretungen für Senat, Erweiterte Senat und Fakultätsrat (beachte: §26 Abs. 2 Wahlordnung der Hochschule Mittweida (für Senat) und §27 Abs. 2 Wahlordnung der Hochschule Mittweida (für erw. Senat) als mittelbare Wahl durch Studierenrenrat),
  • Rektors,
  • Prorektoren,
  • Dekane,
  • Prodekane,
  • Studiendekane und
  • Gleichstellungsbeauftragten.

Hingegen der studentische Wahlausschuss übernimmt die Aufgabe der Wahl der Fachschaftsräte durch die Fachschaften und die Wahlen durch den Studierendenrat. Diese Prozesse werden nachfolgend näher beleuchtet.

Wahlen der Fachschaftsräte

Mit allen Studierenden der HSMW als potentiell Wahlberechtigte besitzt diese Wahl einen großen Rahmen. Jeder Wahlberechtigte (aktives Wahlrecht) hat hierbei 3 Stimmen, die auf einen oder mehrere Kandidaten verteilt werden können.

Jeder Fachschaftsrat besitzt unabhängig von der Anzahl der Mitglieder der Fachschaft acht Mitglieder. Diese werden jeweils jährlich in der 49. oder 50. Kalenderwoche über drei Tage gewählt. Die Aufgaben eines FSRs sind hier zu sehen.

Zur Wahl stellen kann sich jeder Studierende der Hochschule Mittweida (passives Wahlrecht) mit einem Einzelwahlvorschlag. Hierfür benötigten sich zur Wahl stellende Studierende mindestens einen studentischen Unterstützer aus der eigenen Fachschaft (Studierende der selben Fakultät). Dieser Unterstützer darf nicht selbst zur Wahl stehen und auch nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Für Studierende, die an der HSMW gem. § 51 Abs. 1 SächsHSG mehr als einer Mitgliedergruppe (bspw. Mitarbeitern) angehören UND als solches Mitglied in einem Gremium für diese Mitgliedergruppe sind, besteht ein gewisser Interessenkonflikt zwischen den Mitgliedschaften in Gremien beider Mitgliedergruppen. Daher besteht hier eine Unvereinbarkeit. Das aktive Wahlrecht wird davon nicht beeinträchtigt.

Wahl des Studierendenrates (StuRa)

In der gemeinsamen konstituierenden Sitzung aller Fachschaftsräte wählen die Fach- schaftsräte den Studierendenrat. Dabei wählen die einzelnen Fachschaftsräte jeweils aus ihren Reihen zwei StuRa-Mitglieder. Sollte ein Fachschaftsrat nicht beide Plätze besetzen können, so werden die nicht besetzten Plätze unter allen Fachschaftsräten zur Wahl freigegeben. Das heißt, es können weitere Mitglieder aus anderen Fachschaften in den Studierendenrat gewählt werden. Wahlberechtigt (aktives und passives Wahlrecht) sind hierbei alle zur konstituierenden Sitzung anwesenden Fachschaftsräte.

Solltet ihr Fragen zu den Studentischen Wahlen haben, schreibt eine Mail an stura-wahlen@hs-mittweida.de.

Wahlen mit studentischer Beteiligung

Alle Termine zu den studentischen Wahlen in den Fakultätsräten findet ihr hier auf der Seite der Kanzlerin.

Studentische Gremienstruktur HSMW

Die Hochschule wird in drei Personengruppen unterteilt: Studenten, Professoren und Mitarbeiter. Vorangig existieren in der Hochschule die Bereiche der Lehre und Forschung nebst Hochschulmanagement und –leitung (vgl. §5 SächHSG). Als größte Mitgliedergruppe der oben genannten, aber auch fluktuativste zählen die Studenten. Dennoch ist der Hochschulalltag ohne sie unvorstellbar und die Hauptaufgabe der Hochschule besteht in der Aus- und Weiterbildung von Studenten.

Die sächsischen Hochschulen haben das Recht “der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze.” (§6 SächsHSG). Diese Hochschulautonomie ermöglicht Flexibilität und die direkte Unabhängigkeit vom Staat in Themen der Organisation, der Finanzen und des Personals. An dieser Selbstverwaltung wirkt in einem demokratischen Prozess der Studierendenrat als Vertretung aller Studierenden der HSMW nach §25 Absatz 2 SächsHSG mit. In diesen grundlegenden Fakten ist die Begründung für die Existenz der studentischen Selbstverwaltung zu finden. Das sächsische Hochschulgesetzt (SäcsHSG) sagt hierbei in §25 Absatz 1: “Die Studentenschaft besteht aus den Studentinnen und Studenten der Hochschule. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze.”. In den folgenden Absätzen sind der studentischen Selbstverwaltung weiterhin Aufgaben auferlegt, wie bspw. “Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studentinnen und Studenten und die diesbezügliche Meinungsbildung” oder aber auch “Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.”.

Der Studierendenrat (kurz: StuRa) der Hochschule Mittweida hat zusätzlich eine eigene Grundordnung, die “Ordnung der Studentenschaft der Hochschule Mittweida University of Applied Sciences”, in welcher der Stura alles um seine eigene Struktur, die Unterteilung nach Fachschaftsräten, deren Wahlen und Weiteres, ausgehend von §28 SächsHSG, bestimmt. Hierunter fallen auch die studentischen Wahlen für die Fachschaftsräte nach der “Wahlordnung der Studentenschaft der Hochschule Mittweida University of Applied Sciences”. [FachschaftsräteWahlen]

Weitere wichtige Hochschulpolitische Akteure auf Landesebene sind das SMWK (Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus), die LRK Sachsen (Landesrektorenkonferenz sächsischer Hochschulen), die Konferenz der Sächsischen Studentenräte (KSS, nach §29 SächsHSG) mit dem Landessprecher*innenrat (LSR, nach §3 Geschäftsordnung der Konferenz der Sächsischen Studentenräte), sowie das für uns in Mittweida entsprechende Studentenwerk Freiberg (StuWe FG). Es existieren noch weitere am politischen Prozess Teilhabende, wie bspw. Bundesweite studentische Zusammenschlüsse, Hochschulgruppen, Gewerkschaftsverbände, ...

Fachschaftsräte (FSRä)

Die Fachschaftsräte sind rein studentisch besetzte Gremien an einer Hochschule. Sie vertreten die Studierenden einer Fakultät (Fachschaft) und werden auch von diesen einmal pro Jahr gegen Jahresende gewählt. An der Hochschule Mittweida existieren 7 Fachschaftsräte, 5 für die Fakultäten

sowie für die Studienrenden in den dezentralen Studiensystemen 


Studierendenrat (StuRa)

Der Studierendenrat besteht aus den Mitgliedern der Fachschaftsräte und bildet somit ein ganzheitliches Gremium für alle Studierenden der Hochschule Mittweida. Er fußt rechtlich auf §26 SächsHSG: “Organe der Studentenschaft sind der Studentenrat ...” (Abs. 1). Weiterhin übernimmt er die Vertretung der “Studentenschaft im Rahmen der Aufgaben nach § 25 Absatz 3” (Abs. 2). Die Mitglieder werden für ein Jahr von den Fachschaftsräten entsendet, jedoch im Gegensatz zu den gewählten Mitgliedern in den Fachschaftsräten von April bis März.

“Die Studentenschaft regelt ihre Angelegenheit durch Ordnung” heißt es im §28 SächsHSG. Der Studierendenrat hat hierzu derzeit 5 Ordnungen:

  • (Grund-)Ordnung (regelt Grundlegendes, vor allem Struktur, Sitzungen, …)
  • Finanzordnung
  • Wahlordnung
  • Ordnung des Cosmopolitan Club
  • Gebühren- und Entgeltordnung

Diese dienen der Regelung eines bestimmten (Aufgaben-)Bereiches (wie der Name bereits sagt).

Der Studierendenrat gliedert sich demnach in mehrere Referate (§13 Ordnung der Studentenschaft):

  1. Finanzen und Personal
  2. Hochschulpolitik
  3. Öffentlichkeitsarbeit
  4. Sport und Gesundheit
  5. Gleichstellung und Diversity
  6. International Relations
  7. Dezentrales Hochschulstudium

Diese Referate werden mit Mitgliedern des Studierendenrates in den leitenden Rollen besetzt. Sollte die Arbeitslast einen höheren personellen Aufwand nach sich ziehen, schreibt der Studierendenrat hierfür, für bevorzugt Studierende, entsprechende Stellen aus. Die genaueren Aufgabenbeschreibungen der Referate sind in der Anlage der Ordnung zu finden. Somit entsteht pro Referat eine eigene Struktur, die die vom HSG auferlegten Aufgaben erfüllt und darüber hinaus Ansprechpartner für Belange der Studierenden in dem entsprechenden Aufgabengebiet ist.

 

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